Wenn der Amtsschimmel wiehert

Lkw-Fahrer duzte Fremden beim Entladen – Anzeige

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Eine Behörde will einen Lkw-Fahrer strafen, weil er die „Sie“-Form nicht verwendete.

Steiermark. Im Zuge einer Ladetätigkeit blockierte ein Lkw-Fahrer kurzfristig die Lerchengasse in der Gemeinde Seiersberg-Pirka (Bez. Graz-Umgebung). Damit verärgerte er einen offenbar zart besaiteten Anrainer. Diesen hatte der Lkw-Fahrer genervt angeraunzt, als der Anrainter ihn aufforderte wegzufahren. Der brüskierte Anwohner wandte sich mit dieser Lappalie an die ­Behörde, die tatsächlich Zeit und Personal für die Nichtigkeit aufwandte.

Vorwurf. „Zwa Minutn wirst wohl wartn können“, „dann hast hoid Pech ghobt“ und „ruafst hoid die Polizei“ wird der Lkw-Fahrer im Behörden-Brief zitiert. Der daraus konstruierte Vorwurf:
„Da die deutsche Sprache vorsieht, dass fremde Personen in der zweiten Person Plural angesprochen werden, Sie sich jedoch der grammatikalischen Form zweite Person Singular (Duform) bedienten, obwohl Sie die von Ihnen angesprochene Person nicht gekannt haben“, habe der Lkw-Fahrer die „allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit in der Öffentlichkeit verletzt“.
 
Humor. Der Vorfall trug sich im Juni 2019 zu, der Brief der BH Graz-Umgebung flatterte erst am 16. April ins Haus. Der Lkw-Fahrer nimmt es mit Humor: „Das ist der lächerlichste Brief, den ich jemals bekommen habe.“

 

(lae)

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