Einvernahme von Zeugen

Strache-Prozess: Keiner will sich erinnern

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Nahm Strache Spenden für Gesetzesänderungen? – Am Freitag gibt es das Urteil. 

Wien. Mit der einvernahme wichtiger Zeugen ging der Bestechungs-Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dem Privatklinik-Betreiber Walter G. ins Finale – für Freitag wird schon das Urteil erwartet.

Spenden. Am Montag waren noch wichtige Zeugen dran. Es geht geht es um zwei Spenden G.s (2.000 und 10.000 Euro an die FPÖ). Nach Ansicht der WKStA waren sie an die „pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“ seitens Strache gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken – die Klinik hätte dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.

Strache und G. beteuerten ihre Unschuld.
Für Staunen sorgte die Einvernahme der Zeugen. So war der seinerzeitige FPÖ-Abgeordnete Johannes Hübner geladen. Er konnte sich „beim besten Willen“ nicht an Einzel­heiten des Initiativantrages erinnern – der ohnehin chancenlos gewesen sei. Straches Pressechef berichtete, dass Anträge oft von Mitarbeitern ohne genaue Kenntnis des Parteichefs ihren Weg ins Parlament finden. Doch auch er konnte sich nicht an Details erinnern.

Auch Schönheitschirurg Artur Worseg, er ­nannte die Privatklinik einen „Fernseher ohne Empfang“. Er sei mit Strache und G. befreundet.

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