Überfall bei Lugner City

Terror-Teenie drohte Opfer zu köpfen

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Nach mehr als 20 Anzeigen und Amtshandlungen gegen ihn sitzt der Afghane jetzt in U-Haft.

Der 15-Jährige unbegleitetete Jugendliche bereitet, seit er bei uns im Land ist, allen nur Sorgen: Schon vor dem jüngsten Vorfall fiel er mehrmals wegen Suchtgift- und Eigentumsdelikten sowie schweren Verstößen gegen Leib und Leben auf. Gegen den Burschen besteht ein Einreiseverbot, es besteht keine subsidiäre Schutzberechtigung, das Aufenthaltrechts in Österreich wurden ihm aberkannt – doch weil der Problem-Teenager dagegen berufen hat, wurde er noch nicht abgeschoben.

Opfer sollte Finger von Mitschülerin lassen

Für die Geduld der Behörden „bedankte“ sich der 15-Jährige, der Freitagnachmittag verhaftet wurde (als er gerade aus einem Krisenzentrum herauskam, in dem er betreut wird) auf seine ganz spezielle Weise – mit ausufernder Gewalt.

Wie die Polizei am Samstag bekannt gab, soll der Verdächtige Ende September im Vogelweidpark einen gleichaltrigen Rumänen abgepasst haben, der auf dasselbe Mädchen steht wie der afghanische Jugendliche. Unmissverständlich machte der dem Widersacher klar, dass er die Finger von seiner Angebeten lassen soll die übrigens in diesselbe Klasse eine Polytechnischen Schule im 15. Bezirk geht wie der rumänische Teenie.

Weil der Kontrahent nicht sofort „verstand“, prügelte der andere auf ihn ein, bis er blutend von dannen zog. Daraufhin schickte er ihm per Handy Droh-Botschaften, dass er ihm und seiner Familie etwas antun und dass er allen die Köpfe abschlagen würde, wenn er nicht die Finger von Wiener Mitschülerin lässt. Dasselbe gelte auch, wenn er ihn bei der Polizei anzeigen würde.

Völlig eingeschüchtert hielt das Opfer zunächst still. Als er aber am nächsten Tag in die Schule kam, fiel den Lehrern des Polytechnikums sofort auf, dass ihr Schützling schwer durch die Mangel genommen Pädagogen, die schließlich Anzeige erstatteten. Nach der Festnahme in Simmering sitzt der Afghane wegen gefährlicher Drohung und schwerer Körperverletzung in der Josefstadt in U-Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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