Ein 24-jähriger Tiroler wurde zu 1.200 Euro Geldstrafe und drei Jahren Probezeit verurteilt, er hatte einen Birkhahn gewildert.
Weil sich ein 24-jähriger Tiroler der "Abenteuerromantik-Wilderei" hingegeben hatte, musste er sich am Dienstag vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Aufgeflogen war der Mann bei einer Fahrzeugroutinekontrolle der Polizei im April dieses Jahres, bei der die Beamten im Kofferraum des 24-Jährigen einen frisch erlegten Birkhahn gefunden hatten. Ein vollinhaltliches Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und seine Schadenswiedergutmachung waren für Richterin Verena Offer mildernd zu werten.
Der Wilderer nahm das Urteil, eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro auf drei Jahre Probezeit, an. Zudem erklärte sich der Tiroler damit einverstanden, dass eine bei ihm sichergestellte "Kipplaufbüchse samt Schalldämpfer" und die dazu passende Munition eingezogen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Staatsanwalt erkannte ebenfalls die bisherige Unbescholtenheit des Mannes, sein "lobenswertes Geständnis" und die Wiedergutmachung des durch den geschossenen Birkhahns entstandenen Schadens an, gab aber zu bedenken, dass der Eingriff in fremdes Jagdrecht in Tirol ein "sehr verpöntes Delikt" sei und der Beschuldigte sich immerhin für insgesamt drei Vergehen zu verantworten habe.
Für den Verteidiger des 24-Jährigen würden "die Milderungsgründe klar den Erschwerungsgrund überwiegen". Er habe sich auf die "Abenteuerromantik eingelassen" werde die Tat aber keinesfalls wiederholen.