Prozess

Eigener Sohn schlug Brautvater tot: 4 Jahre Haft

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 63-Jähriger verstarb nach Hochzeitsfeier von Tochter im Krankenhaus  ++ Urteil nicht rechtskräftig 

Am schönsten Tag seiner Tochter begannen ein Einheimischer (63) vor einem Gasthaus in Bad Häring, Bezirk Kufstein, mit seinem eigenen Sohn (32) aus erster Ehe zu streiten. Der stark betrunkene junge Mann schlug dabei den Brautvater mit der Faust ins Gesicht. Dieser geriet ins Wanken, schlug mit dem Kopf am Asphalt auf und blieb bewusstlos liegen. Der 63-Jährige wurde mit einem Notarzthubschrauber ins Spital geflogen, wo er an seinen schweren Kopfverletzungen starb. 

Der 32-Jährige musste sich am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten. Das Gericht verurteilte den Schläger zu vier Jahren unbedingter Haft Zu Beginn des Prozesses hatte er sich teilweise schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie der Angeklagte vor Gericht erklärte, hatte ihm sein Vater im Zuge der Auseinandersetzung zuerst einen Schlag versetzt, erst anschließend habe er ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen. Der 63-Jährige hatte einen Gehirnabriss erlitten und war im Anschluss trotz Reanimation verstorben.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Helga Moser hatte in ihrer Urteilsbegründung erschwerend ins Treffen geführt, dass der Angeklagte sich "nicht wirklich reumütig" gezeigt habe. Dass sein Vater zuerst zugeschlagen habe, wertete das Gericht in Anbetracht der "außerordentlich hohen Gewalt" nicht als mildernd. Zugute kam dem 32-Jährigen, der mit 1,7 Promille stark alkoholisiert gewesen war, dass er zuvor unbescholten war. 

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