Causa Erl

Kuhn: Keine Anklage wegen sexueller Belästigung

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Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung eingestellt - Fälle waren entweder nicht strafbar, verjährt oder nicht beweisbar.

Erl. Gustav Kuhn muss nicht auf die Anklagebank: Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Künstlerischen Leiter der Tiroler Festspiele Erl wurde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag mit. "Am Ende blieb kein Vorfall über, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre", hieß es.

Insgesamt wurden laut Anklagebehörde Verdachtsfälle gegen Kuhn in Bezug auf 15 Frauen geprüft. Diese gaben entweder selbst sexuelle Belästigungen durch den "Maestro" an oder es berichteten andere über Übergriffe von Kuhn auf sie. "In den meisten Fällen wäre ein allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten bis zum Beginn der Ermittlungen bereits verjährt gewesen oder war zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht strafbar", erklärte die Staatsanwaltschaft. Teilweise seien Handlungen beschrieben, "wie etwa der Versuch eines Kusses, die auch nach den heute geltenden Regelungen keine strafrechtlich relevante sexuelle Belästigung darstellen". Gewalt und Drohungen seien von niemandem behauptet worden. Für manche von Dritten behauptete Vorfälle hätten sich wiederum - auch nach den Opferangaben - keine Beweise ergeben.

18 Personen vernommen

Insgesamt wurden im Laufe des Ermittlungsverfahrens 18 Personen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Mai 2019 abgeschlossen und berichtete daraufhin über ihr beabsichtigtes Vorgehen dem Justizministerium. Danach kam es zu ergänzenden Ermittlungen und zu einer Prüfung der Ergebnisse der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt. Schließlich genehmigte das Justizministerium die Einstellung des Verfahrens. Die Gleichbehandlungskommission hatte in ihrem Gutachten festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung durch Kuhn stattgefunden hat. Der ehemalige künstlerische Leiter habe demnach Künstlerinnen durch "unerwünschte Aussagen und Berührungen" sexuell belästigt.

Die nunmehrige Einstellung des Verfahrens sei kein Widerspruch zum Urteil der Gleichbehandlungskommission, betonte die Staatsanwaltschaft. Denn der Begriff "sexuelle Belästigung" sei im Strafgesetzbuch viel enger definiert als im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - und auch dort noch enger gefasst als er im allgemeinen Sprachgebrauch oft verwendet werde. "Sexuelle Belästigung im Strafgesetzbuch ist eine geschlechtliche Handlung an (oder vor) einer anderen Person, die geeignet ist deren berechtigtes Ärgernis zu erregen. Geschlechtliche Handlung ist dabei eine nicht bloß flüchtige, sexualbezogene Berührung von unmittelbar der Geschlechtssphäre zugehörigen Körperpartien (das sind die Geschlechtsteile und die weibliche Brust)", zitierte die Anklagebehörde die entsprechende Gesetzesstelle. Seit 2006 mache sich auch strafbar, "wer eine andere Person durch intensives Berühren einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle (das umfasst auch Gesäß und Oberschenkel bzw. den Nahbereich der Geschlechtssteile) in ihrer Würde verletzt".

Zwei weiteren Fronten rund um die Causa Erl 

Auch an zwei weiteren Fronten rund um die Causa Erl kam es zu Einstellungen: So wurden zum einen die Ermittlungen in der Kommunalsteuer-Causa eingestellt. Der Tiroler Festspiele Erl GmbH hatte die Gemeinde Erl mit Gemeinderatsbeschluss eine jährliche Subvention in Höhe der Kommunalsteuer gewährt und diese Förderung mit der vorgeschriebenen Steuer gegenverrechnet. Das sei nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft.

Keine Konsequenzen für Kuhn hat auch die Heizöl-Causa: Die Tiroler Festspiele hatten Heizölkosten für das Haus des Dirigenten in Erl übernommen. Das wurde damit erklärt, dass Kuhn die Heizperiode in der Toskana verbringen und sein Haus nicht heizen würde. Sein Engagement in Erl habe aber seine Anwesenheit erfordert, weshalb die Kosten für die Heizung des Hauses als betrieblich notwendiger Aufwand angesehen wurden. Dies fand laut Justiz auch im vereinbarten Spesenrahmen Deckung. "Nachdem alle Verantwortlichen angegeben haben, das so gesehen zu haben, war ein wissentlicher Befugnismissbrauch nicht anzunehmen und das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue ebenfalls einzustellen", begründete die Staatsanwaltschaft die Entscheidung.
 
Die Causa Erl war im Februar 2018 ins Rollen gekommen. Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm veröffentlichte damals Vorwürfe der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs gegen Kuhn. In einem offenen Brief warfen fünf Künstlerinnen dem Dirigenten schließlich namentlich "anhaltenden Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe" während ihrer früheren Engagements vor. Kuhn bestritt die Vorwürfe, stellte im Sommer 2018 aber seine langjährige Funktion als künstlerischer Leiter der Tiroler Festspiele Erl bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe ruhend. Im Oktober legte er dann alle seine Funktionen zurück.

Frauen von Einstellung der Ermittlungen enttäuscht

"Enttäuschung und Kritik" äußerten am Freitag nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den Ex-Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Gustav Kuhn, jene Frauen, die ihm sexuelle Belästigungen vorgeworfen hatten. Kritisiert wird vor allem der Umstand, dass sie als Zeuginnen nicht einvernommen wurden.
 
"Auch wenn die Einstellung ausdrücklich nur wegen Verjährung der vorgeworfenen Taten erfolgt ist, ist nicht zu akzeptieren, dass eine Reihe von uns genannter ZeugInnen und weiterer Opfer von der Staatsanwaltschaft nicht einmal einvernommen wurde." Der Umstand, dass es zu keinem Strafverfahren gegen Gustav Kuhn kommt, sei "umso bedauerlicher, als erst im November 2019 die im Bundeskanzleramt angesiedelte Gleichbehandlungskommission in allen fünf von ihr geprüften Fällen sexuelle Übergriffe zweifelsfrei festgestellt hat".
 
Die nun erfolgte Einstellung wegen Verjährung bedeute "alles andere als eine Rehabilitierung für Gustav Kuhn". Man werde sich auch in Zukunft "wehren gegen übergriffiges Verhalten und Machtmissbrauch und uns für eine Kultur der Würde, des Respekts und der Gerechtigkeit einsetzen". Unterzeichnet wurde der offene Brief von der österreichischen Sopranistin Manuela Dumfart, der deutschen Sopranistin Bettine Kampp, der Schweizerin Mona Somm und der deutschen Mezzosopranistin Julia Oesch.
 
Auch die Anwältin der Frauen veröffentlichte ein Statement: Derzeit liege noch keine detaillierte Einstellungsbegründung vor, die nun erst angefordert werde, um die Möglichkeit von Fortführungsanträgen prüfen zu können. "Mir ist aber sehr wichtig zu betonen, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung aus den bisherigen Informationen ausschließlich darauf stützt, dass - ungeachtet des Umstands, dass eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsrecht vorgelegen ist - noch keine gerichtliche Strafbarkeit gegeben, zum Tatzeitpunkt sexuelle Belästigung, wie wir sie heute im Strafgesetzbuch vorfinden, noch nicht strafbar gewesen sei, bzw. dass die vorgeworfenen Handlungen verjährt seien."
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