Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung eingestellt - Fälle waren entweder nicht strafbar, verjährt oder nicht beweisbar.
Erl. Gustav Kuhn muss nicht auf die Anklagebank: Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Künstlerischen Leiter der Tiroler Festspiele Erl wurde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag mit. "Am Ende blieb kein Vorfall über, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre", hieß es.
Insgesamt wurden laut Anklagebehörde Verdachtsfälle gegen Kuhn in Bezug auf 15 Frauen geprüft. Diese gaben entweder selbst sexuelle Belästigungen durch den "Maestro" an oder es berichteten andere über Übergriffe von Kuhn auf sie. "In den meisten Fällen wäre ein allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten bis zum Beginn der Ermittlungen bereits verjährt gewesen oder war zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht strafbar", erklärte die Staatsanwaltschaft. Teilweise seien Handlungen beschrieben, "wie etwa der Versuch eines Kusses, die auch nach den heute geltenden Regelungen keine strafrechtlich relevante sexuelle Belästigung darstellen". Gewalt und Drohungen seien von niemandem behauptet worden. Für manche von Dritten behauptete Vorfälle hätten sich wiederum - auch nach den Opferangaben - keine Beweise ergeben.
18 Personen vernommen
Insgesamt wurden im Laufe des Ermittlungsverfahrens 18 Personen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Mai 2019 abgeschlossen und berichtete daraufhin über ihr beabsichtigtes Vorgehen dem Justizministerium. Danach kam es zu ergänzenden Ermittlungen und zu einer Prüfung der Ergebnisse der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt. Schließlich genehmigte das Justizministerium die Einstellung des Verfahrens. Die Gleichbehandlungskommission hatte in ihrem Gutachten festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung durch Kuhn stattgefunden hat. Der ehemalige künstlerische Leiter habe demnach Künstlerinnen durch "unerwünschte Aussagen und Berührungen" sexuell belästigt.
Die nunmehrige Einstellung des Verfahrens sei kein Widerspruch zum Urteil der Gleichbehandlungskommission, betonte die Staatsanwaltschaft. Denn der Begriff "sexuelle Belästigung" sei im Strafgesetzbuch viel enger definiert als im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - und auch dort noch enger gefasst als er im allgemeinen Sprachgebrauch oft verwendet werde. "Sexuelle Belästigung im Strafgesetzbuch ist eine geschlechtliche Handlung an (oder vor) einer anderen Person, die geeignet ist deren berechtigtes Ärgernis zu erregen. Geschlechtliche Handlung ist dabei eine nicht bloß flüchtige, sexualbezogene Berührung von unmittelbar der Geschlechtssphäre zugehörigen Körperpartien (das sind die Geschlechtsteile und die weibliche Brust)", zitierte die Anklagebehörde die entsprechende Gesetzesstelle. Seit 2006 mache sich auch strafbar, "wer eine andere Person durch intensives Berühren einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle (das umfasst auch Gesäß und Oberschenkel bzw. den Nahbereich der Geschlechtssteile) in ihrer Würde verletzt".
Zwei weiteren Fronten rund um die Causa Erl
Auch an zwei weiteren Fronten rund um die Causa Erl kam es zu Einstellungen: So wurden zum einen die Ermittlungen in der Kommunalsteuer-Causa eingestellt. Der Tiroler Festspiele Erl GmbH hatte die Gemeinde Erl mit Gemeinderatsbeschluss eine jährliche Subvention in Höhe der Kommunalsteuer gewährt und diese Förderung mit der vorgeschriebenen Steuer gegenverrechnet. Das sei nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft.