Bester Freund starb bei Crash als Beifahrer

Koks-Raser muss 2 Jahre hinter Gitter

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Nicht zum ersten Mal verlor ein anderer Verkehrsteilnehmer wegen des jetzt zu Haft verurteilten Drogenlenkers sein Leben.

Tirol. Wegen grob fahrlässiger Tötung stand am Freitagvormittag der Einheimische Andreas L. vor Gericht in Innsbruck: Der 37-Jährige verursachte im Dezember 2020 gegen 22.45 Uhr auf der Brandbergstraße ein schwerer Verkehrsunfall mit einem 625 PS starken BMW M5, von dem es in Motor­magazinen heißt, dass beim Lenken des Straßenboliden eine „gewisse Fahrkunst erforderlich“ sei.

Das ist bzw. war bei dem Angeklagten in dieser Nacht nicht der Fall, zumal er deutlich alkoholisiert (1,82 Promille) und – ebenfalls nachgewiesen – auf Kokain war. In diesem schwer beeinträchtigten Zustand donnerte er mit dem Auto, das übrigens dem Beifahrer gehörte, die nächtliche Landstraße bergwärts und raste mit 250 km/h durch einen Tunnel.

Dabei verlor er die Kon­trolle über den Wagen, der von der Straße abkam, mehrere Verkehrsschilder durchbrach und laut Steuergerät mit 167 km/h gegen einen Baum krachte.

"Autos sind in Ihren Händen Waffen"

Klinik. Nach 50 Metern ­landete das Auto auf der gegenüberliegenden Seite des dortigen Bachbetts auf dem Dach. Der Beschuldigte und sein bester Freund wurden ins Krankenhaus gebracht. Zwei Monate danach erlag der Beifahrer Stefan A. (32) in der Innsbrucker Klinik seinen Verletzungen.

Koks-Raser muss 2 Jahre hinter Gitter
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Stefan A. (32) starb bei dem Unfall.

Zu seiner Verteidigung fiel dem Koks-Raser nicht viel ein, außer dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Völlig uneinsichtig toppte er das Ganze noch, indem er nicht ausschloss, dass der andere (der Verstorbene) damals gefahren sein könnte.

Jetzt reichte es der Richterin, die den Angeklagten bei ihrer Begründung für eine Gefängnisstrafe daran erinnerte, dass er schon einmal einen tödlichen Verkehrsunfall an einem Passanten mit Fahrerflucht begangen habe und dass Autos in seinen Händen „Waffen“ wären. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft.

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