Fall Luca

Urteil gegen Mutter verzögert sich

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Im Prozess gegen die Kindesmutter ist ein weiterer Termin für Zeugeneinvernahmen notwendig. Der zusätzliche Termin wird am Montag bekannt gegeben.

Entgegen der bisherigen Annahme wird es am kommenden Montag kein Urteil im Tiroler Prozess gegen die leibliche Mutter des kleinen Luca geben. Zusätzliche Zeugeneinvernahmen seien notwendig, teilte Thomas Lechner vom Innsbrucker Landesgericht. Der Bub war im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten in Wien an den Verletzungen gestorben.

Verlängerung des Verfahrens
Ein weiterer Termin werde am 18. Mai, dem dritten und ursprünglich letzten Prozesstag, festgelegt. Richter Andreas Mair habe ihn über die Verlängerung des Verfahrens informiert, sagte Lechner. An der festgesetzten Zeugeneinvernahme solle sich allerdings nichts ändern. Für kommenden Montag war auch die Vorführung des bereits - nicht rechtskräftig - verurteilten ehemaligen Lebensgefährtin der Angeklagten vorgesehen.

Bis zu 3 Jahre Haft
Die Kindesmutter, eine 24-jährige Tirolerin, als auch eine ehemalige 48-jährige Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz müssen sich dem Vorwurf der Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes verantworten. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Bereits im vergangenen September war der damals 24-jährige ehemalige Lebensgefährte, ein Niederösterreicher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.

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