Urteil ist nicht rechtskräftig

Mord an Hannah & Lena: 20 Jahre Haft für den Vater

Teilen

Ein Vater tötete seine geliebten Mädchen. Er wollte im Himmel mit ihnen spielen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tirol. Sein umfassendes Geständnis bewahrte ihn vor lebenslänglicher Haft. Vor Gericht am Dienstag in Innsbruck erklärte Stefan P., warum er seine geliebten Töchter Hannah (2) und Lea (9 Monate) Ende Dezember in Längenfeld bei Imst erwürgte: „Ich wollte sie mit in den Himmel nehmen und dort stressfrei und ohne Be­lastung mit ihnen spielen“, sagte der Tischler.

Ihm selbst hatte der Gutachter ein „Burnout“ attestiert, drei Selbstmordversuche des 29-Jährigen waren gescheitert. Die Kinder wollte er auch deshalb mit in den Tod nehmen, um seiner Ehefrau die Belastung als Alleinerziehende zu ersparen.

Die Gewalttat kam kurz nach Weihnachten für Außenstehende wie aus dem Nichts. Für sie gab keinerlei Vorzeichen. Das junge Elternpaar – beide aus gutem Hause – galt mit seinen beiden entzückenden Töchtern als Bilderbuchfamilie. Von finanziellen Problemen war nichts bekannt, von Ehestreitigkeiten auch nicht.

Bilderbuchfamilie: Es gab keinerlei Vorzeichen

Doch schon Wochen vor der Tragödie hatte Stefan P. den erweiterten Selbstmord geplant. Weihnachten wollte er schließlich noch vergehen lassen, doch dann setzte er seine von Depressionen geleiteten Gedanken in die Tat um. Nachdem seine Frau zur Arbeit gegangen war, ging er ins Kinderzimmer und erwürgte die schlafenden Mädchen.

Stefan P. wollte sich nach dem Mord an den Kleinkindern selbst das Leben nehmen. Er lag bewusstlos in der Badewanne, als die Familientragödie entdeckt wurde, und konnte in letzter Minute gerettet werden. Seine Frau hatte ihn nicht erreichen können, schickte ihre Schwester zur Nachschau. Sie machte die schreckliche Entdeckung.

Das Gericht sah aufgrund des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit Milderungsgründe und von einer lebenslänglichen Strafe ab. Es entschied auf 20 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten