Der Top-Cop wird außerdem der geschlechtlichen Nötigung verdächtigt.
Der brisante Akt über den hochrangigen Beamten der Sicherheitsdirektion Tirol ist nun bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingelangt, nachdem die Kollegen in Innsbruck den Fall abgegeben hatten um Befangenheit zu vermeiden, Das bestätigte Staatsanwalt Heinz Rusch gegenüber ÖSTERREICH. Der Bericht hat es in sich: So hat das Büro für interne Angelegenheiten (BIA), das mit den Ermittlungen betraut ist, in der Anzeige die zwei Straftatbestände als „Vergewaltigung“ und „geschlechtliche Nötigung“ qualifiziert. Nähere Details und ob es einen Fall oder mehrere Fälle betreffe, sei derzeit offen. „Das wird noch geprüft“, erklärt Rusch.
Fest steht jedoch
Der Vorwurf der Vergewaltigung wiegt schwerer
als jener der geschlechtlichen Nötigung. Der Strafrahmen für
Vergewaltigungen bewegt sich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wenn
eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft evoziert, kann sich der Strafrahmen
sogar bis 15 Jahre, bei Todesfolge sogar bis lebenslänglich ausdehnen.
Geschlechtliche Nötigung wird im Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren
bestraft.
Verhalten
Der hochrangige Beamte ist seit Freitag vom Dienst
suspendiert. Er habe „vor Längerem gegenüber Personen weiblichen Geschlechts
ein Verhalten gesetzt, das den Verdacht strafbarer Handlungen nach dem
Strafgesetz nahelegt“, hatte es von den Behörden geheißen. Bis zum Abschluss
der Ermittlungen bleibt der Beamte vom Dienst fern, Auch sein Gehalt wird um
ein Drittel gekürzt.