Prozess

Tiroler Schützenobmann wegen Zuhälterei verurteilt

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Ein Tiroler Schützenobmann musste sich in Innsbruck wegen Zuhälterei vor Gericht veranworten. Er wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt.

Ein Tiroler Schützenobmann und ehemaliger TIWAG-Mitarbeiter ist am Mittwoch vom Innsbrucker Landesgericht wegen des Vergehens der Zuhälterei zu acht Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Über den Zweitangeklagte, einen 31-jährigen Liftmonteur, wurde dieselbe Freiheitsstrafe verhängt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten legte Berufung ein. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

"Seriöse" Agentur geplant
"Geplant war, eine seriöse Begleitagentur zu führen", erklärte der Schützenobmann. Dafür habe er sich sogar bei der Wirtschaftskammer, bei einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater über die Gründung eines Escort-Service informiert. Die Damen sollten für diverse Dienste, wie der Begleitung zu Konzerten, ins Kino, zum Essen und zum Unterhalten vermittelt werden, schilderte der Hauptangeklagte.

Auch der Zweitangeklagte beteuerte seine Unschuld: "Prostitution war sogar per Vertrag 'ausdrücklich' verboten". Er könne sich aber vorstellen, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Habe ein Kunde bei der Telefonanfrage nach Sex mit einer Dame gefragte, sei der Kontakt zwischen der Frau und dem Mann nicht hergestellt worden, erläuterte der 31-Jährige weiter.

"Bewerbungsgespräche" mit 25 Frauen
Dem 39-jährigen Erstangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft das Vergehen der Zuhälterei von Anfang Oktober 2005 bis Ende Mai 2006 vorgeworfen. Der dreifache Familienvater hätte mit dem Vorsatz gehandelt, sich aus der Prostitution von Personen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

Der im Bezirk Imst wohnhafte Zweitangeklagten hätte dieses Vergehen bis Anfang September 2006 betrieben. Beiden Männern wurde vorgeworfen, mit über 25 Frauen "Bewerbungsgespräche" geführt zu haben, ihnen die Preise vorgegeben, Termine vereinbart und fallweise zu den Terminen gebracht und wieder abgeholt zu haben.

Ein 57-jähriger gebürtiger Oberösterreicher und ein 37-jähriger ungarischer Staatsangehöriger wurden freigesprochen. Ihnen wurde die Mittäterschaft vorgeworfen. Der Oberösterreicher soll teilweise als Fahrer fungiert haben, der Ungar habe den beiden Hauptangeklagten zwei Prostituierte vermittelt.

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