Laut Anklageschrift soll er die Frau im November 2021 derart massiv verletzt haben, dass sie am Folgetag verstarb. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Innsbruck. Ein 35-Jähriger, der sich am Innsbrucker Landesgericht wegen Mordverdachts an seiner Lebensgefährtin verantworten hatte müssen, ist am Donnerstag schlussendlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklageschrift soll er die Frau im November 2021 derart massiv verletzt haben, dass sie am Folgetag verstarb. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der gebürtige Serbe hatte zuvor seine Unschuld unter Tränen beteuert. Der sachverständige Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte in seinem Gutachten "zahlreiche Gewalteinwirkungen" fest und sprach von "schwerer körperlicher Misshandlung" durch "massive Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper". Die 28-Jährige sei letztlich aber an einer Hirnblutung verstorben, die er durch ein "dynamisches, schwungvolles Sturzgeschehen mit Aufprall des Hinterkopfs" erklärte. Zudem sei ihr Hirndruck gestiegen und sie habe Blut eingeatmet.
Die junge Frau sei am 23. November gestürzt, als sein Mandat gar nicht in der Wohnung war, lautete die Argumentationslinie des Verteidigers. Sie sei aufgrund gesundheitlicher Probleme mehrmals gegen unterschiedliche Gegenstände in der Wohnung gefallen und habe sich dabei so schwer verletzt. Der Beschuldigte habe versucht, ihr zu helfen und sie überreden wollen, in die Klinik zu fahren. Er sei unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Er gebe kein Motiv, die beiden hätten eine knapp siebenjährige, harmonische Beziehung geführt.
Im Beweisverfahren vorgebrachte Gutachten
Die acht Geschworenen würdigten die im Beweisverfahren vorbrachten Gutachten und Zeugenaussagen und kamen schließlich einstimmig zum Schluss, dass der Mann keine Tötungsabsicht verfolgte. Richterin Nadja Obwieser sprach von einem Strafausmaß, das der "Schuld und Tat angemessen" sei und führte die "eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit" des mehrfach vorbestraften 35-Jährigen sowie den Umstand, dass seine letzte Verurteilung lange zurück läge, als mildernde Umstände ins Treffen. Seine Vorstrafenbelastung, wie auch die Tatsache, dass es sich bei dem Opfer um seine Lebensgefährtin und damit um eine Angehörige handelte, wirkten sich hingegen erschwerend auf das Urteil aus.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes hätten dem Mann 20 Jahre bis lebenslange Haft gedroht. Der 35-Jährige muss zudem Begräbniskosten in der Höhe von rund 3.900 Euro bezahlen. Einem von der Mutter der Verstorbenen Anspruch auf Dauerschmerzengeld in der Höhe von 20.000 Euro wurde indes nicht stattgegeben.