Nach den jüngsten Verordnungen zeigt eine bundesweite Umfrage ein vernichtendes Ergebnis für die Nachtgastronomie: Über die Hälfte der heimischen Nachtgastronomie wird schließen.
Der Verband der Österreichischen Nachgastronomen (VÖNG) führte nach Bekanntwerden der neuen Zutrittsregelnfür die heimische Nachtgastronomie eine bundesweite Umfrageunter Nachtgastronomen und deren Gästen durch, um ein Stimmungsbild basierend auf der jüngsten Verordnung von Gesundheitsminister Mückstein zu erstellen.
Impfaufklärung fehlt
Das Ergebnis der Umfrage vernichtend! Der jungen Bevölkerung Österreichs fehlt es an klarer Aufklärung und Sensibilisierung hinsichtlich der COVID-19 Impfung. Hier hat das Gesundheitsministerium gänzlich ausgelassen. Dies führt zu Verunsicherung und letztlich zu hoher Impf-Skepsis.
Neuen Verordnungen des Gesundheitsministeriums
Die nunmehr neuen Auflagen ab 22. Juli 2021 nur noch geimpft (ab 15. August 2021 zweimal geimpft) oder mittels PCR-Testgetestet die Nachtgastronomie besuchen zu können, stößt durchwegs auf Ablehnung und Unverständnis und führt erneut zu Feiern im privaten Umfeld. Ganz ohne Kontrolle der COVID Regeln, ganz ohne Jugendschutzund natürlich auch ganz ohne Registrierung und damit ohne jedweder Nachvollziehbarkeit im Fall einer Infektion.
Mit leeren Clubs konfrontiert
Österreichweit sehen sich Nachtgastronomen nun mit leeren Diskotheken und Clubs konfrontiert. Die wirtschaftliche Basis wurde der am schwersten getroffenen und über eineinhalb Jahren geschlossenen Branche über Nacht entzogen. "Inhaltlicher Diskurs zum Wohl aller ist im Gesundheitsministerium nicht gefragt.", äußert sich Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen zur aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers; und weiter.
"Unsere Branche wurde ausgeschlossen"
"Leider wurde die Branche im Vorfeld von allen Entscheidungsprozessen gänzlich ausgeschlossen. Selbstverständlich wollen alle heimischen Nachtgastronomen eine vierte Welle verhindern. Notwendige Maßnahmen tragen wir Nachtgastronomen zur Gänze mit, allerdings hätten wir im Diskurs einen gangbaren Weg angestrebt, der mit sofortiger Wirkung umgesetzt hätte werden können ohne dabei Existenzen zu zerstören und zu weiterer Verunsicherung und Perspektivlosigkeit zu führen. Ebenso ist die Stigmatisierung der Nachtgastronomie in der gegenwärtigen Form untragbar und verschuldet durch die gegenwärtige Fehlplanung, denn Öffnungen und deren Folgen kommen wohl kaum überraschend."
Gerade weil die Grundlagen für die Realisierung der neuen Verordnung keineswegs geben sind. Es fehlt in acht von neun Bundesländern an kostenlosen PCR-Test-Möglichkeiten und weiterhin an ausreichend Impfterminen für die junge Bevölkerung.
Genesene Personen werden ausgeschlossen
Genesene Personen wurden aus nicht kommunizierten Gründen gänzlich durch das Gesundheitsministerium vom Besuch der Nachtgastronomie ausgeschlossen. Dies ist für den VÖNG nicht nachvollziehbar und steht weiterhin unbegründet im Raum.
Schwammige Definition der Nachtgastronomie
Des Weiteren drängt sich ob der "schwammigen" Definition der Nachtgastronomie durch das Gesundheitsministerium die Frage auf für welche Lokale nun die neue Verordnung gilt.
Wortlaut aus der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden.
Was darf nun eine Bar im Gegensatz zu einem Club? Wo verläuft die Grenze? Wer legt dies fest? Fragen über Fragen, die unbeantwortet und nicht kommentiert im Raum stehen. Wie verhält es sich mit Dorf- und Zeltfesten? Gelten die selben Regeln oder wurden hier unbedacht äußerst gefährliche und wettbewerbsverzerrende Ausnahmen festgelegt?
"Sollten Dorf- und Zeltfeste unter 3G-Regeln stattfinden dürfen, sei es ihnen zwar vergönnt, ist aber untragbar und wettbewerbsverzerrend - und zeigt aber gleichsam auf wie undurchdacht die Verordnung des Gesundheitsministeriums ist, denn wie unterscheidet das Virus den Ort der Infektion?", zeigt sich Stefan Ratzenberger verwundert.
Wirtschaftliche Hilfen gefordert
Aufgrund der jüngsten Verordnung und deren prekären Folgen ist es unumgänglich parallel weitere finanzielle und wirtschaftliche Hilfenfür die Österreichische Nachtgastronomie über das Bundesministerium für Finanzenauszurollen. Ebenso ist es dringend notwenig die Steuererleichterung auf 5% Mehrwertsteuer endlich in einem adäquaten Modell für die Nachtgastronomie zu realisieren. Die Tagesgastronomie konnte diese bereits monatelang für sich nutzen. Die Nachtgastronomie gerade einmal zwei Wochen.
Daher fordert der VÖNG erneut und mit großem Nachdruck die Verlängerung der 5% Mehrwertsteuerreduktion bis 31. Dezember 2022, um der heimischen Nachtgastronomie eine reelle Überlebenschance zu gewähren.
Führt zu Schließungen
"All dies zeigt sehr deutlich, dass die aktuelle Verordnung aus dem Gesundheitsministerium nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, sondern letztlich zur Schließung der Nachtgastronomie, unkontrolliertem Feiern im Privaten ohne jedwede Kontrolle, wirtschaftlichen Katastrophen und letztlich zum selben Ergebnis wie im Sommer 2020 führen wird. Auch damals warnten der VÖNG vor den Folgen kurzsichtiger Entscheidungen - ungehört mit dramatischen Folgen.",so Stefan Ratzenberger; und weiter "Daher fordern wir umgehend einen Runden Tisch mit dem inhaltlich verantwortlichen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein, um das Schlimmste in jedweder Hinsicht zu verhindern. Was Minister Mückstein verhindern wollte, wird nun umso stärker eintreten. Der Impfturbo wird ausbleiben. Das Gegenteil wird leider eintreten."