17-Jähriger Täter wurde in vollem Umfang der Anklage schuldig gesprochen.
Ein mittlerweile 17-jähriger Bursch, der am 6. Mai 2013 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt einen 14 Jahre alten Mithäftling misshandelt und vergewaltigt haben soll, ist am Dienstag in vollem Umfang der Anklage schuldig gesprochen und zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung ist nicht rechtskräftig.
Schuldsprüche setzte es auch für zwei Mitangeklagte, die gemeinsam mit Täter und Opfer in einer Zelle gesessen waren und dem misshandelten 14-Jährigen nicht geholfen hatten. Die beiden Burschen wurden wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, einer der beiden zusätzlich wegen Körperverletzung zu jeweils vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren fand der Schöffensenat beim 17-Jährigen mit einer Strafe an der Untergrenze das Auslangen. Obwohl dieser nach einem schweren Raub noch bis 2016 eine dreijährige Freiheitsstrafe abzusitzen hat und daher eine gravierende Vorstrafe aufweist, waren für das Gericht für die Vergewaltigung 15 Monate angemessen. "Sie sind sicher kein Sexualtäter", meinte Richter Norbert Gerstberger. Er bezeichnete die Misshandlung mit dem Besenstiel als "klassisches Demütigungsverhalten von Jugendlichen im Zuge der Haftbedingungen".
Bei den Mitangeklagten war bei der Strafbemessung auf zwei jeweils aus vorangegangenen Raubüberfällen resultierende Vorstrafen Bedacht zu nehmen. Die je vier Monate wurden daher als Zusatzstrafen zu Freiheitsstrafen von 24 zu 21 Monaten verhängt und auf Bewährung ausgesprochen, da sich die Burschen seit längerem wieder auf freiem Fuß befinden und mittlerweile einen Job bzw. eine Lehrstelle gefunden haben.
Der Fall hatte im vergangenen Sommer für heftige Diskussionen um den Jugendstrafvollzug gesorgt und der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) herbe Kritik eingetragen. Diese richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre "kein Paradies" und schloss eine Entschädigungsmöglichkeit für den Burschen aus. Erst Tage später ruderte Karl zurück und setzte eine Task Force ein, die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete. Seither ist die Unterbringung von minderjährigen Häftlingen in Zwei-Mann-Zellen obligatorisch. Generell soll U-Haft für Jugendliche vermieden bzw. verkürzt werden.
Der 14-Jährige war im vergangenen Frühjahr mit drei deutlich älteren Burschen in einer Zelle gesessen. Probleme dürfte er vor allem mit einem im Oktober 1996 geborenen, ursprünglich aus Südamerika stammenden Burschen gehabt haben. Wie Staatsanwalt Sebastian Kleibel zu Beginn der Verhandlung darlegte, versetzte der Ältere dem Burschen am 6. Mai, nachdem abends die Zelle geschlossen wurde, nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst mehrere Ohrfeigen und stieß ihn schließlich zu Boden. Gemeinsam mit einem weiteren, knapp 17-Jährigen Mithäftling soll er dem am Boden Liegenden Faustschläge in den Bauch versetzt und den Wehrlosen mit Füßen getreten haben.
Nach Darstellung des Staatsanwalts hatte sich die Situation danach fast schon wieder beruhigt, als der 14-Jährige den dritten Mitgefangenen ansprach, der unbeteiligt zugesehen hatte. Das veranlasste den gebürtigen Südamerikaner, neuerlich auf den 14-Jährigen loszugehen. Er misshandelte ihn laut Anklage zunächst mit einem nassen Geschirrtuch, leerte dann einen Mistkübel am Boden aus und ließ den körperlich unterlegenen Burschen die Abfälle und Essensreste mit einem Löffel essen, nachdem er zuvor noch hineingespuckt hatte.
Unter Androhung weiterer Schläge soll er den 14-Jährigen dann gezwungen haben, sich komplett nackt auszuziehen. Der Anklage zufolge musste sich der mittlerweile verängstigte und eingeschüchterte Jugendliche gegen die Wand stellen und wurde von seinem Peiniger mit einem Besenstiel malträtiert, wobei jener ihn noch besonders gedemütigt haben soll, indem er ihn aufforderte, laut zu stöhnen.