Sexueller Missbrauch von Mädchen: Judo-Star Seisenbacher bekämpft das Ersturteil.
Wien. Peter Seisenbacher wird das Urteil des Straflandesgerichts bekämpfen. Dieses hatte am vergangenen Montag fünf Jahre Haft über den zweifachen Judo-Olympiasieger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verhängt.
Wie sein Rechtsvertreter Bernhard Lehofer bestätigte, wurden nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Damit muss sich vermutlich im kommenden Jahr der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall auseinandersetzen. Eine höhere Strafe kann der mittlerweile 59-Jährige, der weiter in Untersuchungshaft bleibt, in der nächsten Instanz nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit dem erstgerichtlichen Urteil einverstanden und legte keine Berufung ein.
Ein Schöffensenat war zu Wochenbeginn nach zweitägiger Verhandlung zum Schluss gekommen, dass Seisenbacher als Judo-Trainer zwei unmündige Mädchen sexuell missbraucht habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.