Zu lebenslanger Haft wurde jener Türke verurteilt, der einen Amtsleiter im Dienst erstach.
Vbg. Während der Angeklagte Soner Ö. bis zum Schluss eine Tötungsabsicht bestritt und lediglich von einer geplanten Bestrafung seines Opfers sprach, zeichnete sich in der Beweisaufnahme am dritten Prozesstag um den Mord am Dornbirner Sozialamtsleiter Alexander A. (49) am Mittwoch ein anderes Bild ab. Das von der späten Rache eines religiösen Fanatikers an einem Beamten, wenn man so will, am Rechtsstaat.
Soner Ö. kannte Alex A. seit seinem zwölften Lebensjahr. Er war damals in einer Jugendbande, das spätere Mordopfer als Fremdenpolizist für ihn zuständig. Nach seiner 15. Vorstrafe sorgte der Beamte für ein Aufenthaltsverbot des heute 35-Jährigen. Das war auf den Tag genau zehn Jahre vor der Bluttat am 6. Februar.
Man traf sich 2019 wieder, Alex A. inzwischen in neuer Funktion. Der Amtsleiter verweigerte dem kurdischstämmigen Kurden den Handschlag. Ein Affront für Muslime. Als es Probleme mit der Mindestsicherung gab, drehte Soner Ö. durch. Er holte in Küchenmesser, stach 14 Mal zu: „Jetzt sind deine schönen blauen Augen für immer erloschen. Du hättest nur nett sein müssen“, sagte er. Zuvor hatte er seinem Bruder eine SMS mit der Sure 47 geschickt. Sie erlaubt die Bestrafung Ungläubiger. Das Urteil der Geschworenen: lebenslange Haft, nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.