ÖVP klagt beim VfGH

Parksheriffs strafen in engen Gassen rigoros

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Fünf Meter Restfahrbahnbreite heißt das Zauberwort. Ist weniger Platz, drohen saftige Strafen oder sogar der Abschleppwagen.

ÖSTERREICH hatte im Herbst davor gewarnt: Mit der zweiten Kurzparkzonen-Erweiterung ab Jänner wird sogar eine neue Parkplatznot geschaffen. Denn was bisher toleriert wurde, wird nun von den Parksheriffs rigoros gestraft: In Straßen mit Gegenverkehr muss die Restfahrbahnbreite mindestens fünf Meter betragen.

Anzeigenflut
Das ist aber in Hunderten Gassen westlich der Vorortelinie nicht möglich, wenn die Anrainer – eigentlich illegal – vor ihren Häusern parken. Wegen der neuen Kurzparkzone, wird jetzt nicht nur das Parkpickerl, sondern damit auch rigoros die Restfahrbahnbreite kontrolliert (früher toleriert).

Beschwerde-Flut
Immer mehr ÖSTERREICH-Leser beschweren sich jetzt über die Anzeigenflut. „In der Ottakringer Montleartstraße wird ständig gestraft, denn bis zum Flötzersteig darf jetzt kein Auto mehr stehen. Selbst Eltern, die dort nur kurz parken, um ihre Kinder vom Hort zu holen, werden abgezockt“, ärgert sich Anrainer Mario W. Ihn regt besonders auf, dass er nun zwar ein Parkpickerl besitzt, aber dennoch lange im Kreis herumfahren müsse, um einen freien Parkplatz zu finden. „Früher war es besser, es hat nichts gekostet und niemanden hat die Restfahrbahnbreite interessiert, deswegen gab es auch mehr Stellplätze“, wettern er und seine Nachbarn.

Parkpickerl: ÖVP klagt beim VfGH
ÖVP-Chef Manfred Juraczka hat seine Drohung umgesetzt: „Ich habe Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, weil alle Wiener Instanzen die Volksbefragung über weitere Kurzparkzonen-Einführungen abgelehnt haben.“ ÖVP und FPÖ hatten gegen Rot-Grün 107.000 gültige Stimmen – doppelt so viel wie benötigt – gesammelt, um eigentlich vor der Pickerlausdehnung im Oktober 2012 folgende Volksbefragung zu stellen: „Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete eingeführt werden?“

C. Mierau
 

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