Jurist soll seinen Kollegen zum Drogenkonsum verleitet und ihn im Stich gelassen haben.
Eigentlich müsste es Z., der sich am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen verantwortete, besser wissen. Er ist Anwalt. Oder war es. Die Rechtsanwaltskammer hat ihn vorübergehend gesperrt. Laut Anklage, die sich auf die Aussagen mehrerer Zeugen stützt, verleitete er in der Nacht auf den 15. August 2018 einen Berufskollegen (35) zum LSD-Konsum. Der 35-Jährige soll keine LSD-Erfahrungen gehabt haben. Z., der zugab seit der Schulzeit Drogen zu nehmen, wird vorgeworfen, sich nicht um seinen Kollegen gekümmert zu haben. Während des Trips stürzte er von einer Dachterrasse, starb. Beim Abschied habe der Verstorbene „beeinträchtigt, rauschig, aber sicher nicht hilfsbedürftig“ gewirkt, so Z. und bekannte sich nicht schuldig. Das Urteil wird am 26.11 erwartet. Für Z. gilt die Unschuldsvermutung.