Aufregung

"Beerdigungsverbot" für 96-jährige Wienerin

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Die Frau darf nicht im Grab ihres verstorbenen Mannes beigesetzt werden.

Obwohl sie seit Jahren die Gebühren für das Nutzungsrecht des Grabs ihres verstorbenen Mannes bezahlt hat, darf eine 96-jährige Wienerin nicht in ebendiesem beerdigt werden. Wurzeln eines Baumes sorgen für das "Beerdigungsverbot", berichtet der ORF. Der Sohn der Frau schaltete daraufhin den Volksanwalt ein.

Der sehnlichste Wunsch von Frau Gubik aus Wien ist es, neben ihrem verstorbenen Mann beerdigt zu werden. Weil seit Jahrzehnten niemand mehr an dieser Stelle des Südwestfriedhofs beigesetzt wurde, haben sich die dicken Wurzeln eines Baums ausgebreitet und sorgen dafür, dass Ende 2014 ein "Beerdigungsverbot" ausgesprochen wurde - nur eine Urnenbeisetzung wäre noch möglich.

Dank der Volksanwaltschaft wurde jetzt eine Lösung gefunden. Der verstorbene Mann wurde exhumiert und in ein anderes Grab, das ebenfalls im Besitz der Familie ist, verlegt. Dort kann auch seine Frau zur letzten Ruhe gebettet werden.

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