Nicht rechtskräftig

Bekannte betäubt und vergewaltigt: Dreineinhalb Jahre Haft

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30-Jähriger aufgrund diagnostizierter Sexualpräferenzstörung zudem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.     

Ein gelernter Landschaftsgärtner ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs einer wehrlosen Person zu einer dreieinhalbjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 30-Jährige hatte eine um zehn Jahre jüngere Frau, die er in einem Lokal kennengelernt hatte, mit nach Hause genommen und ihr dort einen Tee verabreicht, der sie außer Gefecht setzte.

Ihren Zustand nützte der Angeklagte im Dezember 2016 aus, um sie mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu nötigen. Im Februar 2017 verging er sich ein weiteres Mal an der damals 19-Jährigen, während diese tief schlief.
 
Zusätzlich wurde der Mann aufgrund einer diagnostizierten Sexualpräferenzstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 30-Jährige hat eine Vorliebe für Sex mit schlafenden Frauen, laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer ist zu befürchten, dass er ohne entsprechende Handlung neuerlich Frauen mit bewusstseinsverändernden Substanzen betäuben und diese missbrauchen könnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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