OGH gibt Frau recht

Bim-Fahrerin war 97 Tage krank: Kündigung nicht rechtens

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Fast 100 Tage war eine Wiener Straßenbahnfahrerin krank - kein Grund sie zu kündigen, urteilt der OGH. 

Urteil sorgt für Aufsehen. 97 Tage im Jahr war eine Wiener Straßenbahnfahrerin im Krankenstand. Die Liste der Beschwerden aus 2016 ist lange: Blasenentzündungen, Grippe, Ohrenschmerzen, Gehörsturz, Panikattacken und so weiter. Sie fiel durch den ständigen Krankenstand auf. Im Februar 2017 war es dann so weit: Die Bimfahrerin wurde gefeuert, wie die "Presse" berichtet.

Seitens der Wiener Linien wurde argumentiert, dass die Bimfahrerin nicht mehr ihren Dienstpflichten hätte nachkommen können. Die Frau entgegnete aber, dass ihre Krankheiten ganz unterschiedliche Gründe gehabt hätten, die aber nicht bedeutet hätten, dass sie nicht in Zukunft wieder hätte ihren Dienst tun können. Zudem sei sie am Tag ihrer Kündigung dienstfähig gewesen. Die psychischen Beschwerden danach würden unmittelbar mit der Kündigung zusammenhängen.

Besser geschützt als Arbeitnehmer aus Privatwirtschaft

Die Frau zwar durch die für sie geltende Wiener Vertragsbedienstetenordnung besser geschützt als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die leichter gekündigt werden können. Aber das Vertragsbedienstetengesetz erlaubt eine Kündigung, wenn eine Person gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, den Job zu verrichten. Doch während die ersten beiden Instanzen die Kündigung der Frau für korrekt hielten, erklärte nun der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die Krankenstände der Frau allein noch kein Grund für eine Kündigung seien.
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