Cold Case

Brutal erschossen: Algerier (38) bei Donaukanal verblutet

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Ein 15 Jahre alter Mord wurde am Dienstag vor dem Landesgericht in Wien aufgerollt. Vor Gericht stand ein Landsmann des Mordopfers. 

Wien. Eine furchtbare Bluttat fand vor 15 Jahren in der Nähe der Reichsbrücke in Donaustadt statt. Ein Lkw-Fahrer entdeckte die Leiche eins 38-Jährigen am 19. Dezember 2008. Der Algerier war verblutet. Wie sich herausstellte, wurde dem Opfer mit einer Pistole in den rechten Oberschenkel geschossen. Dabei wurde die Arterie zerfetzt.

Das Opfer konnte sich noch zu einer Parkbank schleppen und zog dabei eine 20 Meter lange Blutspur nach sich. Dann kippte er zusammen und starb. Der 15 Jahre alte Fall wurde am Dienstag vor dem Landesgericht in Wien verhandelt.

Verantworten musste sich der mutmaßliche Schütze, ein 47-jähriger Algerier. Laut dem Staatsanwalt Bernd Ziska soll der Tatverdächtige zwei Mal auf das Opfer geschossen haben, eine Kugel hätte nicht getroffen. Ein engmaschiges Netz an Indizien würde darauf hindeuten. 

Zwar gäbe es keine Beweise in Form von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken auf der Leiche oder der Kleidung des Toten, allerdings hätten sich die beiden gekannt und laut Hinweisen vor der Tat mehrmals Streit gehabt, der sogar in Handgreiflichkeiten ausgeartet sein soll. 

Es hieß in einer Zeugenaussage sogar, dass der Angeklagte angekündigt hatte, dass er seinem Gegner eine Lektion erteilen würde, die er sein Leben lang nicht vergisst. Nach der Bluttat habe sich der Angeklagte ins Ausland abgesetzt. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls konnte er nach so langer Zeit erst im Juni in Stockholm verhaftet werden. In Schweden habe er sich als U-Boot ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel aufgehalten. 

Angeklagter: "Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen"

Der Algerier gab sich vor Gericht unschuldig: "Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen." Im Jahr 2000 hätte er in Österreich um Asyl angesucht. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Kennengelernt hätten sich die beiden Landsmänner in der Justizanstalt Stein in Krems an der Donau. Sie saßen wegen Drogen und Eigentumsdelikten Haftstrafen ab.

Der Angeklagte erzählte sogar, dass er seinem ehemaligen Mithäftling mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe, weil er sich nicht beleidigen lassen wollte. -Was er aber bestritt ist, dass er das Opfer zu einer Aussprache zur Reichsbrücke bestellt hatte. "Ich habe nie auch nur einen Hund getötet. Wie kann ich einen Menschen töten?"

Sein Verfahrenshelfer, der Wiener Anwalt Florian Horak erklärte vor Gericht, dass die Indizien nicht einmal ansatzweise geeignet wären, um wegen Mordes verurteilt zu werden. Zudem sei auch die Tatwaffe nie gefunden worden. Auf einer Schere, die das Opfer bei sich trug, wären hingegen DNA-Spuren von einer weiteren Person gefunden worden. Selbst am Handy seines Mandanten sei kein einziger Hinweis gefunden worden, der darauf hindeutet, dass die beiden an dem Tattag kommuniziert hätten. "Es gibt keinen Beleg, dass der Angeklagte am Tatort war", sagte Horak.

Allerdings hatten die Ermittler auf dem Handy des Opfers eine SMS entdeckt, dass ein Treffen mit einem gewissen Omar, so heißt auch der Angeklagte, an der Donau ausgemacht war. Der Ermordete hatte an diesem Abend diese Nummer an dem Abend neun Mal angerufen. 

"Es gibt tausende Omars. Das ist so häufig wie Hans, Franz oder Robert", entgegnete der Angeklagte vor Gericht. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 47-Jährigen bis zu 20 Jahre oder eine lebenslange Haft.

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