Sieben Jahre Haft wegen Totschlag

Ein Monat nach Hochzeit: Krebskranke Ehefrau erwürgt

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„Es war keine rationale Entscheidung. Es war eine Gefühlsexplosion.“ Mordprozess endete mit 7 Jahren Haft wegen Totschlag.

Wien. Mit diesen Worten versuchte die Anwältin des Angeklagten, Astrid Wagner, das Unerklärbare beim Prozess am Mittwoch am Landesgericht zu erklären: Im Vorjahr war die große Liebe ihres Mandaten (55) an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt. Die um zwei Jahre ältere Frau ging krankheitsbedingt in Pension, der Bundesbedienstete wechselte ins Home Office, um sich um die Gattin zu kümmern, die nur noch Palliativ-Chemo bekam. „Sie hatte irre Schmerzen.“ Er habe mit ihr gelitten und wurde selbst depressiv.

Im Jänner heiratete das Paar nachtäglich kirchlich, die Enkelin kam auf die Welt, die Tochter aus Salzburg wollte mit der Kleinen ein paar Tage zur ihren Eltern nach Wien kommen.

Kurz davor, in einer Februarnacht wurde die Verzweiflung und Hilflosigkeit des Mannes immer stärker. Nachdem seine Frau eingeschlafen war, erwürgte er sie. Danach nahm er alle Tabletten, die seiner Frau verschrieben worden waren und wäre fast daran gestorben. Der Suizid scheiterte. Jetzt stand er wegen Mordes vor Gericht, weil die Staatsanwältin sagt: „Die Frau hatte mit dem Leben noch nicht abgeschlossen. Sie hatte Hoffnung, den Krebs besiegen zu können.“ Das Urteil erfolgte dann aufgrund der „allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung“ wegen Totschlags: 7 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.

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