Prozess

Mistkübler angeschossen: Terror-Teenie kassierte zwei Jahre Haft und Maßnahme

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Der Jüngere soll in eine Maßnahme eingewiesen werden. Es ginge laut Gutachterin von ihm eine immense Gefahr aus. Er habe bereits auf der Mahü mit einer Machete patrouilliert und in der Schule IS-Enthauptungsvideos herumgezeigt.

Der 17-Jährige, der erst im Jänner zu 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, verurteilt wurde, musste sich am Dienstag erneut vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Dem IS-Fan wird in diesem Prozess vorgeworfen, mit einem 18-Jährigen, der seinerseits im Mai wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Sachbeschädigung verurteilt wurde, einen MA48-Mitarbeiter mit einem Luftdruckgewehr in den Oberschenkel geschossen zu haben. Zudem sollen die beiden erneut IS-Propaganda verbreitet haben. 

Beide kassierten vom Gericht zwei Jahre unbedingte Haft wegen terroristischer Vereinigung, versuchter schwerer Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz. Der 17-Jährige wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Seit dem Vorliegen des psychiatrischen Gutachtens sitzt der 17-jährige Terror-Teenie in der Justizanstalt Gerasdorf, wo er medikamentös und therapeutisch betreut wird. Am zweiten Verhandlungstag am Dienstag warnte die renommierte Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter vor dem Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz IS.

Von dem Burschen, der bereits im Jänner wegen terroristischer Vereinigung verurteilt worden war, ginge eine immense Gefahr aus. Wörgötter sprach von einer "manifesten Persönlichkeitsstörung" bei dem Angeklagten, diese hätte sich zu einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und schizoiden Komponenten entwickelt. Trotz der schweren psychischen Störung und der "sehr, sehr ungünstigen Gefährlichkeitsprognose" sei er schuldfähig. 

Mit Machete auf Mahü patrouilliert

Der 17-Jährige hätte sich zunehmend radikalisiert, unter anderem hätte er IS-Enthauptungsvideos an seiner Schule hergezeigt, sei mit einem Kampfmesser in den Unterricht marschiert und war mit einer Machete, die ein IS-Emblem trug, auf der Mariahilfer-Straße patrouilliert. Würde er jetzt freikommen, wäre "mit einer sehr, sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass er in absehbarer Zeit mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen begehen wird", so  Wörgötter. Konkret erwähnte sie "absichtliche schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten" sowie terroristische Straftaten. Die Gutachterin empfiehlt deshalb eine Einweisung in einen Maßnahmevollzug. Dort würde er haftbegleitend eine Therapie erhalten. 

Auch die Kinder- und Jugendpsychologin Julia Wachter pflichtete dieser Einschätzung bei. "Ich wüsste nicht, wie man seiner Gefährlichkeit sonst ausreichend begegnen kann." Der Angeklagte sei fortgeschritten radikalisiert, befinde sich auf Stufe sechs einer neunstufigen Risiko-Kategorie und weise "das eineinhalbfache Risiko eines typischen Gewalttäters auf".  

Der 17-Jährige ist seit Vorliegen des schriftlichen psychiatrischen Gutachtens in der Justizanstalt (JA) Gerasdorf vorläufig untergebracht, wo er an sich eine medikamentöse Behandlung und therapeutische Betreuung erhalten sollte. Seiner Verteidigerin Anna Mayr zufolge hat der Bursch aber erst am vergangenen Donnerstag erstmals überhaupt mit einer Psychiaterin gesprochen. "Er wird nur mit Medikamenten ruhig gestellt!", rief die Mutter des Jugendlichen aus dem Publikum.

Es gilt die Unschuldsvermutung, das Urteil steht aus. 

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