Wegen des Strafmaßes gegen den verurteilten Robert K. beruft die Staatsanwaltschaft.
Der mutmaßliche Mörder der kleinen Hadishat (7) wurde vor zwei Wochen verurteilt: Der 16-jährige Gymnasiast Robert K. bekam hierfür 13 Jahre Haft und die anschließende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter.
Das Gericht blieb damit zwei Jahre unter der möglichen Höchststrafe für jugendliche Mörder. Der Vater des toten Mädchens, das in der elterlichen Wohnung des Täters im Dittes-Hof in Wien-Döbling erstochen und beinahe vollständig geköpft worden war, übte daraufhin heftige Kritik. „Der ist in ein paar Jahren wieder draußen, weil er auf psychisch krank macht. Das ist unfair“, sagte Ibragim A.
Opfer-Anwalt übt Kritik an der Berufung
Die Staatsanwaltschaft ist offenbar zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt, wenn auch aus anderen Gründen als der Vater. Wie Sprecherin Judith Ziska gegenüber ÖSTERREICH bestätigte, haben die Ankläger Berufung eingereicht. Sie gehen wegen der Strafzumessung gegen den Richterspruch vor. Das kann nur heißen, dass die Ankläger die Höchststrafe gegen Robert K. fordern.
Das wären zwei Jahre Unterschied: „Ich finde das Rechtsmittel sinnlos. Es würde unterm Strich keinen Unterschied machen. Die Opfer-Familie aber kann jetzt wieder nicht abschließen“, sagt Nikolaus Rast, der Anwalt der Hinterbliebenen.