Traumatische Erlebnisse auf der Flucht bewirkten höhergradige geistige Abartigkeit.
Wien. Eine Mutter, die am 18. Dezember 2019 in Wien-Leopoldstadt mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser auf ihre sechsjährige Tochter losgegangen war, ist am Mittwoch vom Landesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die aus Syrien stammende Frau war unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung gestanden, die auf Erlebnissen auf ihrer Flucht nach Europa fußte.
Die inzwischen 39-Jährige war 2016 mit ihren fünf jüngsten Kindern von Aleppo Richtung Europa aufgebrochen, um dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat zu entkommen. Nach längeren Zwischenstationen in Griechenland und in der Türkei traf sie 2018 in Österreich ein. Im Rahmen einer Familienzusammenführung durften ihr Ehemann und ihre weiteren Kinder nachkommen. Die zehnköpfige Familie lebt seither in einer 140 Quadratmeter großen Wohnung und wird von der Kinder und Jugendhilfe (MA 11) betreut.
Psychische Auffälligkeiten
Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich bei der Mutter mit der Zeit psychische Auffälligkeiten entwickelten. Sie sprach kaum mehr, wirkte apathisch, begann imaginäre Stimmen und Schusswechsel zu hören. Mehrfach wurde sie stationär in psychiatrische Krankenanstalten eingewiesen und medikamentös behandelt, wobei man zunächst irrtümlich von einer depressiven Symptomatik ausging.
An dem Abend, als sie auf ihre sechsjährige Tochter losging, war eine Sozialarbeiterin in der Wohnung anwesend, die sich seit mehreren Monaten um die Familie kümmerte. "Die psychische Erkrankung der Mutter hatte Auswirkungen auf das Familienleben", schilderte die Sozialarbeiterin einem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Weis). Sie habe sich im Wohnzimmer mit dem Vater und einem älteren Sohn unterhalten, als aus einem Nebenzimmer Schreie ertönten. Die sechs Jahre alte Tochter habe "in den hellsten, grellsten Tönen, in Panik" geschrien. Man sei sogleich hinübergelaufen und habe gesehen, wie die 39-Jährige im Begriff war, das Mädchen mit einem Messer zu attackieren. Vater und Sohn hätten die Frau entwaffnet, der Sohn fügte sich dabei eine Schnittverletzung an der Hand zu. Die Sechsjährige blieb äußerlich unverletzt.
Wäre die 39-Jährige zurechnungsfähig, wäre die Tat von der Staatsanwaltschaft als versuchte absichtliche schwere Körperverletzung qualifiziert worden. Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith hatte jedoch nach zwei eingehenden Untersuchungen keinen Zweifel, dass bei der Frau im Tatzeitpunkt eine hochgradige geistige Abartigkeit vorlag und damit keine Schuldfähigkeit gegeben war. Die Anklagebehörde stellte daher einen Antrag auf Unterbringung der Frau in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
"Tickende Zeitbombe"
Rossmanith machte in der Verhandlung deutlich, dass eine engmaschige therapeutische Behandlung der Betroffenen unbedingt erforderlich sei. Die Frau sei "unglaublich gefährlich" und "eine tickende Zeitbombe". Ausgeprägt habe sich ihre Erkrankung aufgrund äußerst belastender Erlebnisse vor und während der Flucht, vermutete Rossmanith. Bei der 39-Jährigen sei "ein traumatisch verursachtes Zustandsbild psychotischer Natur" gegeben: "Sie kippt abrupt in eine Situation, wo sie die Realität nicht mehr trägt."