StVO-Novelle bringt Straflawine für Gehsteigparker

Neues Gesetz: Jetzt startet Abschlepp-Orgie

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Ab Samstag werden Autos abgeschleppt, die behindernd am Gehsteig parken.

Wien. Eine kleine Än­derung in der ab Samstag gültigen neuen Straßenverkehrsordnung kann für viele Autofahrer gewaltige Folgen haben: Bisher musste ein Fahrzeug, das teilweise am Gehsteig geparkt war, „Rollstuhl- oder Kinderwagenfahrer an der Weiterfahrt hindern“, bevor es abgeschleppt wurde.

Sima kündigt volle Härte beim Abschleppen an

Jetzt reicht es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit, wenn Fußgänger oder Rollstuhlfahrer „erheblich behindert werden“, damit der Abschleppwagen anrollt. Dass Wiener Parkraumüberwachungsorgane das teilweise rücksichts­lose Parkverhalten streng ahnden werden, daran lässt das Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima keine Zweifel: „Abschleppungen werden veranlasst werden, wenn z. B. eine Behinderung für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer vorliegt.“

FP-Verkehrssprecher Anton Mahdalik appelliert an den Hausverstand: „Sima muss ihre Parksheriffs anweisen, mit Augenmaß vorzugehen und keine Straforgien wie beim Parkpickerl in den Bezirken 21 und 22 zu veranstalten.“

Der Strafrahmen beträgt in Wien bis zu 726 Euro

Der Strafrahmen für parkende Autos, die mehr als geringfügig – also etwa mit der Stoßstange oder dem Seitenspiegel – in einen Gehweg hineinragen, geht laut KFV von 6 bis 726 Euro. Bleiben insgesamt weniger als 1,5 Meter des Gehsteigs frei, wird jedenfalls gestraft. In Radfahranlagen darf das Auto keinesfalls hineinragen – da wird sofort gestraft und abgeschleppt.

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