Prozess: Ehemann wollte Zug entgleisen lassen

Terror-Gattin ließ ihren Schleier fallen

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Ein in Wien lebender Flüchtling soll im Namen des IS vier Anschläge verübt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In Begleitung von schwer bewaffneten Justizwachen wurden der irakische IS-Fanatiker Qaeser A. (44), dem mehrfacher versuchter Mord als terroris­tische Straftat, schwere Sachbeschädigung und das Verbrechen der terroristischen Vereinigung vorgeworfen wurden, und seine als Beitragstäterin mitangeklagte Ehefrau Shehrazad am Dienstag in Wien dem Richter vorgeführt.

Der 44-Jährige, der als Flüchtling 2012 nach Simmering kam, 
 soll ab 2018 vier Mal versucht haben, ICE-Züge in Deutschland entgleisen zu lassen, um ein Blutbad anzurichten. Seine Ehefrau, mit der er vier Kinder hat, soll bei den letzten beiden Anschlagsplänen involviert gewesen sein und ihren Gatten dabei unterstützt haben. Zudem wurden ihre DNA-Spuren auf Utensilien, die bei den Anschlägen verwendet wurden, entdeckt.

Die 33-Jährige, die von Topanwältin Astrid Wagner vertreten wird, erschien beim Prozess unverschleiert. Sie gab an, zwangsverheiratet worden zu sein und mit den Anschlagsplänen ihres Mannes nichts zu tun gehabt zu haben. Sie wollte damit verdeutlichen, sich geändert zu haben. Vermutlich auch deshalb, weil sie die Obsorge für ihre vom Jugendamt abgenommenen Kinder wieder zurückhaben will.

Viermal Zuggleise in Deutschland manipuliert

Laut Anklage soll Qaeser A., der in Fußballstadien als Security arbeitete, dreimal nahe Nürnberg und einmal in Berlin Zuggleise mit Holzkonstruktionen oder mit Stahlseilen manipuliert haben, um laut Staatsanwaltschaft „im Namen des IS größtmöglichen Sach- und größtmöglichen Personenschaden anzurichten“. Nachdem er Kopien eines Drohschreibens im Drucker eines Copyshops am Westbahnhof vergaß, wurde er ausgeforscht.

Vor Gericht gab er die ­Sabotageakte zu, bestritt aber, sich als Terrorist für den IS betätigt oder in Tötungsabsicht gehandelt zu haben: „Ich wollte niemandem schaden, sondern politische Gedanken ­fördern“, rechtfertigte sich Qaeser A., dem 20 Jahre Haft drohten. Das Urteil steht aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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