Bluttat an Geliebter eiskalt geplant

Staatsanwältin: ''Bierwirt'' soll in den Psycho-Knast

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Ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen im Gemeindebau steht die Anklage. 

Wien. Die Anklageschrift der Staatsanwältin liest sich schnörkellos: Auf vier DIN-A-Seiten gelingt es ihr, einen Sachverhalt wiederzugeben, der wochen- und monatelang die Öffentlichkeit beschäftigt hat. Es geht um den Mord an der 35-jährigen Krankenschwester Marija M., mutmaßlich erschossen vom sogenannten „Bierwirt“. Albert L. (43) wird darin vorgeworfen, am 29. April seine On-off-Beziehung mit zwei Schüssen aus seiner Pistole vom Typ CZ fnh, Kaliber 7,65 mm, getötet zu haben, weil sie sich nach 15 Jahren und trotz der beiden gemeinsamen Kinder endgültig von ihm trennen wollte.

Ein Gutachter bescheinigte dem „Bierwirt“, der durch die Gerichtsprozesse um sexistische Beleidigungen der Politikerin Sigi Maurer zu Bekanntheit gelangt war, zum Zeitpunkt des Mordes Zurechnungsfähigkeit. Vor allem das Verhalten nach der Tat spreche dafür: „Die Marija ist tot, adoptiere die Kinder, in 20 Jahren komme ich raus, dann will ich sie sehen“, soll Albert L. zu einem Nachbarn gesagt haben, nachdem er Marija mit dem zweiten Projektil rechts in den Kopf geschossen hatte. Weitere Zeugen berichten, dass der Bierwirt höchstens leicht betrunken war.

Verteidiger: ›Tat bei voller Berauschung‹

Hier wird der renommierte Strafverteidiger Manfred Arbacher-Stöger wohl ansetzen: „Meinem Mandanten tut die Tat sehr leid, aber er hat sie im Zustand der vollen Berauschung begangen. Er ist deshalb nicht schuldfähig“, sagt er.

Dieser Vollrausch soll nach Expertise jedoch erst durch Nachtrunk entstanden sein. Der „Bierwirt“ leerte nach dem Mord eine Flasche Bacardi-Rum Superior und eine Wodka-Flasche Eristoff Red.

Dem elffach Vorbestraften, dem hohe Gefährlichkeit attestiert wird, droht eine lebenslange Haftstrafe. Die Staatsanwältin wird zusätzlich die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Straftäter beantragen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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