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Angeklagter als zurechnungsfähig eingestuft

Urteil: 13 Jahre Haft für Mädchen-Killer Robert K.

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Siebenjährige getötet - Schuldspruch wegen Mordes - Urteil nicht rechtskräftig. 

Weil er laut erstinstanzlichem Urteil am 11. Mai 2018 in einer Gemeindebau-Anlage in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Nachbarsmädchen getötet hat, ist am Donnerstagabend der 16 Jahre alter Schüler Robert K. am Landesgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Geschworenen folgten mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Peter Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimme als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht die verhängte Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen.
 
Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Burschen sowie - wie der vorsitzende Richter Daniel Rechenmacher sagte - "eine gewisse Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit" berücksichtigt. Erschwerend waren laut Rechenmacher die Hilflosigkeit des Opfers, die "Grausamkeit der Tat" sowie das Nachtatverhalten. Der Schüler hatte die Leiche im Müll entsorgt. Hinsichtlich der Einweisung in den Maßnahmenvollzug verwies der Vorsitzende auf die beiden psychiatrischen Gutachten. Diese hätten übereinstimmend festgestellt, dass der 16-Jährige, bei dem mittlerweile eine voll ausgebildete Schizophrenie vorliegen soll, "gefährlich, wenn nicht hochgefährlich" sei.
 
Urteil: 13 Jahre Haft für Mädchen-Killer Robert K.
© APA/HELMUT FOHRINGER
 

Familie bekommt 5.000 Euro

Die von Rechtsanwalt Nikolaus Rast vertretenen Angehörigen der Getöteten bekamen 5.000 Euro zugesprochen. Der 16-Jährige wirkte bei der Urteilsverkündung ruhig und gelassen und erklärte mit fester Stimme: "Ich habe das Urteil verstanden." Während der gesamten Verhandlung, die unter bisher nie da gewesenen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen war, waren die von der Justiz und dem Verfassungsschutz befürchteten Zwischenfälle ausgeblieben. Die Familie des Opfers - unter den Zuschauern befanden sich die Mutter, ein Onkel, der ältere Bruder und eine Tante der Siebenjährigen - bewahrte Ruhe. Es kam zu keinen Unmutsäußerungen oder gegen den Angeklagten gerichteten Feindseligkeiten.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirschbrich erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab.
 
Video zum Thema: Hadishat-Mord: Das sagt Anwalt Rast zum Urteil
 

7-Jährige brutal erstochen 

Die Siebenjährige hatte am 11. Mai den Angeklagten und dessen jüngeren Bruder - wie oft zuvor in der Vergangenheit - besucht. Das Mädchen spielte mit dem kleinen Bruder auf der Playstation, der 16-Jährige gab ihr danach ein Eis, ehe er sie - wie die Staatsanwältin ausführte - "mit den Händen am Hals gepackt und gewürgt hat". Die Siebenjährige habe gehustet, der Angeklagte habe darauf "beschlossen, ihr den Hals abzuschneiden", sagte die Staatsanwältin.
 
Daher habe er das Mädchen ins Badezimmer bugsiert, in die Dusche gestellt, aus der Küche ein Messer geholt, das Mädchen mit der linken Hand fixiert und mit der anderen mit seiner Waffe "Sägebewegungen" ausgeführt. Ein Halsschnitt, der den Halswirbel durchtrennte, führte zum Tod.
 
Der Gymnasiast, der in einer dunklen Hose, einem weißen Hemd und Sneakers vor die Geschworenen trat und zu seiner Sicherheit mit einer Schutzweste ausgestattet war, gab die inkriminierten Tathandlungen zu. Diese wären ihm aber von inneren Stimmen befohlen worden: "Eine Stimme im Kopf hat gesagt, dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch. Ich habe weitere Anweisungen gehört. Dass ich sie in die Duschkabine bringen soll, ein Messer holen und zustechen soll." Weitere Details wollte er nicht preisgeben: "Ich kann es nicht noch näher schildern. Ich kann mich nicht erinnern, den Kopf ganz abgetrennt zu haben." Er habe dann die Leiche gewaschen und "in ein Sackerl gepackt und entsorgt". Die Stimme habe ihm gesagt: "In den Müll."
 
Urteil: 13 Jahre Haft für Mädchen-Killer Robert K.
© APA/HELMUT FOHRINGER
 
Staatsanwältin Monika Gansterer hielt ein "Obergutachten" für erforderlich, nachdem sich der vom Gericht bestellte Sachverständige Werner Gerstl und der von der Anklagebehörde nominierte Gutachter Peter Hofmann in einem entscheidenden Punkt widersprochen hatten. Hofmann hielt den Angeklagten für im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, Gerstl schloss das dagegen aus. Nach Ansicht von Gansterer, der sich Verteidigerin Liane Hirschbrich anschloss, hätte ein dritter Experte diese Unstimmigkeiten aufklären sollen.
 

Stimmen gehört

Die Stimmen höre er schon seit Jahren, meinte der Angeklagte. Einmal sei er mit einem Messer vor dem Bett seines Vaters gestanden und sei zum Zustechen aufgefordert worden: "Ich konnte mich dagegen wehren." Die Stimmen höre er "den ganzen Tag". Darüber hinaus nehme er auch Personen wahr, die - wie er nach seiner Festnahme erfahren habe - in Wahrheit gar nicht existieren.
 
Die Verhandlung war von einem "Gutachterstreit" geprägt. Der von der Staatsanwaltschaft nominierte Psychiater Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten erhebliche Zwangsstörungen, eine Neigung zu Selbstüberhöhung und eine narzisstisch-schizoide Persönlichkeitsstörung. Die schizophrene Erkrankung habe sich im Tatzeitpunkt aber erst "im Vorstadium" befunden, sagte Hofmann. Die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Schülers wären nicht aufgehoben gewesen. Erst Ende Juni und damit mehrere Wochen nach der Tat habe sich "ein Vollbild der Schizophrenie" herausgebildet, was Hofmann auf die Inhaftierung und die damit verbundenen Lebensumstände des Jugendlichen zurückführte. Diese hätte dem 16-Jährigen erheblichen Stress bereitet, weil auf ihn - angeblich aus dem Umfeld der aus Tschetschenien stammenden Familie des umgekommenen Mädchens - ein Kopfgeld ausgesetzt wurde und er sich deswegen im Gefängnis nicht sicher fühlte. Aufgrund der ihm angelasteten Tat sei der Angeklagte außerdem "familiär entwurzelt" und seiner sozialen Perspektiven beraubt, legte Hofmann dar. Diese Faktoren hätten der schizophrenen Erkrankung zum Durchbruch verholfen.
 

Von Stimmen "blitzartig überfallen"?

Der vom Gericht bestellte Kinder- und Jugendneuropsychiater Werner Gerstl sah das anders. Er war überzeugt, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Eine innere Stimme hätte den 16-Jährigen "blitzartig überfallen" und ihm "Pack zu!" gesagt. Da habe der Bursch "in einem übermäßigen Aggressionsstau diesen ganz schlimmen Mord begangen".
 
Gerstl meinte, der Angeklagte habe schon mit acht oder neun Jahren zu halluzinieren begonnen. Im heurigen Februar und März wären die inneren Stimmen "immer mordlustiger" geworden. Der 16-Jährige sei in einen "Prozess des Gefährlich-Werdens mit sukzessiver Progredienz" geraten. Er schließe aus, "dass allein Stress das Vollbild einer Schizophrenie ausgebildet hat, die vorher nicht vorhanden gewesen sein soll", widersprach Gerstl in aller Deutlichkeit der Einschätzung Hofmanns.
 
Am Ende setzte sich bei den Geschworenen Hofmanns Expertise durch. Die Einholung eines von der Staatsanwältin und der Verteidigerin beantragten "Obergutachtens" hatten die drei Berufsrichter abgelehnt. Von der Beiziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen sei keine "Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen" zu erwarten, meinte dazu der Vorsitzende.
 

oe24 berichtete LIVE über den Prozess des Jahres

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 23:00

Anwalt Nikolaus Rast: "Wir haben erreicht, dass die Schuldfrage in diesem Fall zugunsten meiner Mandantin geklärt wurde. Es ist gerecht jemanden nicht die Höchststrafe zu geben, der umfassend geständig ist, unbescholten und geistig beeinträchtigt."

 22:39

Binnen 14 Tage muss er der Familie 5.000 Euro zahlen.

 22:37

Schuldfähig

Die Geschworenen stimmten 7:1 für seine Schuldfähigkeit.

 22:16

Handschellen

Robert K. werden nun die Handschellen angelegt.

 22:15

Richter Daniel Rechenmacher: "Haben Sie das Urteil verstanden?"

Robert K.: "Ja."

 22:13

Robert K. wurde schuldig gesprochen.

Der Mädchen-Killer kommt nach Absitzen einer 13-jährigen Haftstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Mildernd wirkten sich seine Unbescholtenheit und sein Geständnis auf das Urteil aus. Erschwerend waren hingegen die Hilflosigkeit des Opfers und sein Nachtatverhalten.

 21:53

Urteil: 13 Jahre Haft

Mädchen Killer Robert K. bekommt nach dem Mord an der 7-jährigen Hadishat 13 Jahre Haft plus Anstaltseinweisung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 21:48

Robert K. wird in den Verhandlungssaal gebracht.

 21:28

Urteilsverkündung

Die Spannung steigt. Die Geschworenen sind von den Beratungen zurück. Alle Anwesenden werden in den Saal gebeten. Die Urteilsverkündung geht in Kürze los!

 20:08

Die Dauer der Beratung hängt davon ab, wie genau sich die Geschworenen die Gutachten durchlesen, wie lange die Rechtsbelehrung dauert (Verstehen die Laienrichter, was rechtlich "Mord" bedeutet oder was eine "Einweisung" ist? Der Vorsitzende muss die wichtigsten Grundbegriffe allen erklären) oder auch vom Umfang des Akts (in diesem Fall 30 Zentimeter dick).

 20:02

Noch immer warten alle auf die Entscheidung der acht Laienrichter. Verteidigerin Liane Hirschbrich: "Robert K. ist schwer psychisch krank. Das bestätigt auch der vom vorsitzenden Richter bestellte Sachverständige und Facharzt für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie Werner Gerstl. "Ich hoffe, dass sich die Geschworenen seiner Meinung anschließen."

 18:44

Die Geschworenen haben sich im Landesgericht zur Beratung über das weitere Schicksal des wegen Mordes angeklagten 16-Jährigen zurückgezogen. Nach der Rechtsbelehrung durch Richter Daniel Rechenmacher müssen sie entscheiden, ob es sich bei der inkriminierten Bluttat um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hat und ob der Bursch im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und damit schuldfähig war.

 18:36

Zehn Geschworene, darunter zwei Ersatzgeschworene sind beim Prozess. Das bedeutet, dass 8 Geschworene entscheiden.

 18:17

Jetzt müssen alle den Saal verlassen. Die Geschworenen ziehen sich zur Urteilsfindung oder Entscheidungsfindung zurück.

 18:12

Die Verteidigerin von Robert K. hielt ein kurzes Schlussplädoyer. Aufgrund seiner Gefährlichkeit werde er in einem Gefängnis wieder Straftaten begehen, deshalb müsse er gleich in die psychiatrische Anstalt eingeliefert werden.

 18:10

Rast fordert abschließend Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen in Höhe von 5.000 Euro.

 17:53

"Die Untersuchung bei Herrn Gerstl war Monate nach der Tat. Das Erlebnis, das Herr Hofmann hatte, war unmittelbar", so Rast weiter.

 17:51

"Wie krank war er am 11.Mai? Hätte er sich an diesem Tag den Stimmen widersetzen können oder nicht?"

 17:49

Jetzt hält Opfervertreter Nikolaus Rast sein Schlussplädoyer.

 17:48

Staatsanwältin: "Schauen Sie sich die Fotos an, schauen Sie sich an, was da passiert ist und denken Sie daran, was der Familie widerfahren ist."

 17:41

Staatsanwältin: "Der Angeklagte ist krank. Hat der Eibuss dieser Krankheit aber dazu geführt, dass sein Wille beeinflusst wurde?“

 17:39

Die Staatsanwältin hält jetzt ihr Schlussplädoyer.

 17:38

Schwurgerichtshof ist zurück!

Das ging jetzt schnell. Das Gericht liest jetzt die Fragen, vor die Geschworenen beantworten müssen. Es ist nur ein Punkt, der sich um die Frage dreht, ob sie Robert K. für schuldig bekennen. Und falls ja, ob eine Bewusstseinsstörung vorlag.

 17:36

Das Obergutachten wurde deshalb abgelehnt, weil es sich bei Schizophrenie um eine dynamische Krankheit handelt. Vor dem Hintergrund, dass Robert K. derzeit unter medikamentöser Behandlung steht und sich das Krankheitsbild zuletzt verschlechtert hat, wären keine authentischen Antworten mehr zu erwarten.

 17:28

Vor Urteil

Das Beweisverfahren ist abgeschlossen - jetzt geht es um die Urteilsfindung.

 17:24

Der Antrag der Verteidigerin Hirschbrich wurde abgelehnt. Das bedeutet, dass das Gutachten von Peter Hofmann weiterhin für die Entscheidungsfindung herangezogen werden darf.

 17:18

Der Prozess geht weiter

Nach einer Verwirrung um die Gutachten, geht der Prozess weiter. Es wird heute doch ein Urteil erwartet.

 16:45

Verteidigerin Liane Hirschbrich beantragt die Ablehnung des Gutachtens von Peter Hofmann. Es soll für die weitere Verhandlung nicht mehr herangezogen werden, weil Hofmann "kein zertifizierter Kinder- und Jugendpsychiater" ist, sein Gutachten daher "ungeeignet" ist.

 16:39

+++ Prozess wird vertagt +++

Die Staatsanwaeltin beantragt ein Obergutachten. Weil sich die Gutachten von Hofmann und Gerstl widersprechen.

Deshalb wird der Prozess vertagt.

 16:27

Im Unterschied zu seinem Kollegen Peter Hofmann zeigte sich der Linzer Kinder- und Neuropsychiater Werner Gerstl überzeugt, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Eine innere Stimme hätte den 16-Jährigen "blitzartig überfallen" und ihm "Pack zu!" gesagt. Da habe der Bursch "in einem übermäßigen Aggressionsstau diesen ganz schlimmen Mord begangen".

Gerstl meinte, der Angeklagte habe bereits mit acht oder neun Jahren zu halluzinieren begonnen, wobei er sich bei seinen Ausführungen auf eine eingehende Untersuchung und die dabei getätigten Angaben des 16-Jährigen bezog. Diese Untersuchung fand allerdings fünf Monate nach dem letzten Termin statt, den Hofmann mit dem Angeklagten hatte.

 16:09

Uneinigkeit herrscht nur darüber, ob die Schizophrenie zum Tatzeitpunkt gegeben war bzw. inwiefern sie Einfluss auf Robert K.s Handlungen hatte.

 16:05

Sie sind sich in den Punkten einig, dass Robert K. krank ist, extrem gefährlich und eine Behandlung braucht.

 16:02

Jetzt ist Gutachter Peter Hofmann aufgestanden und befragt Gegengutachter Werner Gerstl.

 15:55

Schlagabtausch

Schlagabtausch zwischen der Verteidigerin des Angeklagten, Liane Hirschbrich, und dem Senat. Hirschbrich wollte die Geschworenen mehrmals auf Chatprotokolle im Akt hinweisen, die auf die Krankheit ihres Mandanten, bevor sie ihn übernahm, schließen lassen sollen. Richter Rechenmacher und die Beisitzer machten sie darauf aufmerksam, dass das Schlussplaedoyer dafür vorgesehen ist und jetzt nur Fragen zum Gutachten zulässig sind.

 15:55

Verteidigerin Hirschbrich fragt, ob Gutachter Gerstl ausschließen kann, dass ihr Mandant das alles simuliert.

Gerstl sagt: "Ja."

 15:41

Ein Geschworener fragt Gutachter Gerstl, ob Robert K. grundsätzlich zwischen Recht und Unrecht unterscheiden konnte.

Gerstl dazu:"Bei jemanden mit so einer Erkrankung gibt es keine Kontrollphasen, keine Zwischenräume. Die Taten erfolgen impulsartig."

 15:16

Richter Rechenmacher: "Der Inhalt beider Gutachten ist diametral."

Gerstl versucht es dahingehend zu erklären, dass Schizophrenie nicht einfach plötzlich so auftritt sondern entsteht. Er habe einen längeren Zeitraum untersucht als der Gegengutachter Hofmann.

Wie berichtet, geht Hofmann davon aus, dass Robert K. erst in Haft seine schizophrene Erkrankung ausbrach, er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfaehig war.

 15:08

Gerstl: "Es wird sich nichts daran ändern, dass er gefährlich ist und es in nächster Zeit auch bleiben wird."

 14:55

Es folgen einige kurze Fragen des Richters zu den medizinischen Details, die nun ausfürhlich vom Gutachter beantwortet werden.

 14:52

Nicht zurechnungsfähig

Gerstl empfiehlt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

 14:42

Zur falschen Zeit am falschen Ort

"Ich bin mir sicher, dass dieses Mädchen wirklich zur falschen Zeit am falschen Ort war", so Gutachter Gerstl weiter.

 14:39

"ich schließe aus, dass Robert K. die Halluzinationen simuliert, um sich Vorteile zu verschaffen."

 14:38

"In seinen Vorstellungen kam immer ein kleines Mädchen mit zerfetzter Kleidung und roten Augen vor. Er fühlte sich von ihr bedroht."

 14:35

Gerstl: "Zur Tat ist er nicht besonders einsichtig. Er ist sich nicht über das Ausmaß bewusst."

 14:33

"Er hat mir berichtet, dass er Stimmen aus einem Tinnitus heraus hörte. Ein Klingen entwickelte sich zu Stimmen. Es entstanden Ängste, die zu Zwängen wurden. Er bekam Angst vor Insekten und Bakterien."

 14:30

Gerstl: "Schizophrenie ist eine Erkrankung, die mit der Entwicklung Schritt hält. Robert K. berichtete mir von den Grobheiten seines Vaters und dass seine Mutter ihn bei Erzählungen über die Stimmen nicht ernst nahm."

 14:14

Der Prozess geht jetzt weiter

Jetzt trägt Gutachter Werner Gerstl sein Gutachten vor. Er ist Kinder- und Jugendpsychiater.

 13:12

Opfervertreter Rast: "Familie erwartet sich Gerechtigkeit"

"Es gibt kein Motiv für diesen Menschen. Er hat uns heute erzählt, dass er diese Tat aus Lust am Töten begangen hat."

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 13:10

Mittagspause

Der Prozess wird um 14 Uhr fortgesetzt

 13:01

Die Verteidigerin will zeigen, dass der vom Gutachten geschilderte logische Ablauf der Tat nicht in Widerspruch mit seiner Erkrankung steht. Schizophrene Personen seien durchaus in der Lage, logische Schritte zu setzen.

 12:53

Richter stoppt Hirschbrich

Hirschbrich fährt aber trotzdem fort und zitiert aus einem Akt. Der Richter verliert langsam die Geduld.

 12:42

Die Verteidigerin zweifelt weiter an der Kompetenz des Gutachters.

 12:39

Hirschbrich will auch wissen, ob er auf einem kürzlich stattgefundenem Vortrag zu kindlicher Schizophrenie teilgenommen hätte. Auf Hofmanns Bejahung fragt sie nach, wer denn den Vortrag gehalten habe.

 12:36

Verteidigerin Hirschbrich bezweifelt offen, dass Hofmann ein Experte auf seinem Fachgebiet sei. "Würden Sie sich als führend in dem Gebiet bezeichnen?", fragt sie den Gutachter.

 12:35

Würde wieder töten

Hofmann geht davon aus, dass Robert K. wieder töten würde und stuft ihn als sehr gefährlich sein.Er müsse dringend behandelt werden.

 12:17

Beisitzer fragt, ob er Robert K. für einen Simulanten hält. Hofmann antwortet: "Es geht um viel, das wurde dafür sprechen. Man kann aber nicht beweisen, dass Robert K. diese Stimmen vorher nicht gehört hat."

 12:11

Täter ist "logisch vorgegangen"

"Er ist logisch vorgegangen, war bemüht Spuren nachhaltig zu beseitigen, indem er Werkzeug geholt hat, den verstopften Abfluss aufgeschraubt und gesäubert hat, dann mit Freunden zu McDonald's ging, wo er sich völlig unauffällig verhielt."

 12:08

Hofmann: "Diese Krankheit war aber nicht verantwortlich für Tatbegehung"

 11:46

Hofmann stellte in weiterer Folge fest, dass Robert K. im Gefängnis an Schizophrenie erkrankte.

 11:39

Bei einem weiteren Besuch listete Robert K. Hofmann die Arten von Verbrechern auf, die es aus seiner Sicht gibt.

- solche, die aus Hass und Eifersucht töten

- Psychopathen

- solche, denen es um Wissen und Erkenntnis geht.

Er zählte sich dabei zu der letzten Gruppe.

 11:36

"Es ist außergewöhnlich, dass es bei einem Täter in diesem Alter zu so einer Tat kam. Es schweben daher viele Fragen im Raum. Darunter, ob diese Person zurechnungsfähig ist. [...] Er sagte mir: "Ich bin eigentlich ein netter Mensch."[...] Die Tatsache, dass auf ihn in Haft ein Kopfgeld ausgesetzt wurde, hat ihn sehr unter Druck gesetzt. [...] Er sagte 'Es wäre schade um mich'"

 11:35

Hofmann: "Ich habe im Laufe meiner 30-jährigen Karriere mit vielen betroffenen Schizophrenieerkrankten zu tun gehabt. Das heißt, dass ich grundsätzlich etwas über dieses Sachgebiet zu sagen habe".

 11:19

Der Prozess geht jetzt weiter

Jetzt ist Gutachter Hofmann an der Reihe.

 11:18

Es sind also beide Familien (väterlicherseits und mütterlicherseits) da. Anwalt Rast hat sich natürlich um die Sitzplätze für die Familie der Mutter, die er vertritt, gekümmert.

 11:17

Streit vor dem Gerichtssaal

Es kommt zu einem kleinen Streit vor dem Gerichtssaal. Von der Vaterseite sind Angehörige aufgetaucht, die sich aufgeregt haben, dass sie nicht in den vollbesetzten Saal gelassen wurden. Die Polizei geht dazwischen - die Stimmung ist sehr aufgeheizt.

 11:06

Hadishats Tante: "Er ist gesund im Kopf"

In der Verhandlungspause sagt Hadishats Tante zu ÖSTERREICH: "Ich weiß zu 100%, dass dieser Mann gesund im Kopf ist."

 11:01

Kurze Verhandlungspause

Vor dem Saal stehen einige Angehörige von Hadishat, die nicht hineingelassen wurden, weil es zu wenig Plätze gab.

 10:58

Schlagabtausch

Es kommt zu einem kleinen Schlagabtausch zwischen der Psychologin und der Verteidigerin.

Die Verteidigerin fragt, ob sie auch mit den Eltern gesprochen hätte. Stella-Kaiser sagt, dass sie sich auf Grundlage der Antworten von Robert K. dieses Bild zur Familiensituation gemacht hätte. Hirschbrich fragt noch einmal, ob sie versucht hat, mit den Eltern zu reden. Auf ein erneutes "Nein" hält Hirschbrich fest. "Ok, ich halte für die Geschworenen fest: Sie haben nicht versucht, mit den Eltern zu reden."

 10:50

Sie hat Robert K. nicht auf die Zurechnungsfähigkeit untersucht, hält Verteidigerin Hischbrich fest.

Stella-Kaiser ist eine Psychologin, keine Ärztin.

 10:48

Das Familienverhältnis beschreibt die Sachverständige als ruhig. Kleine Probleme, die es mit dem Vater gab, seien auf die Pubertät zurückzuführen.

 10:43

Stella-Kaiser attestiert "narzisstische und zwanghafte Züge"

 10:41

Erstes Gutachten

Jetzt führt Sachverständige Dorothea Stella-Kaiser die Ergebnisse ihres Gutachtens aus. Stella-Kaiser wurde vom Gericht beauftragt, sich mit der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten zu befassen.

 10:36

Glas Wasser für den Angeklagten

Robert K. starrt auf den Boden. Er zieht an seiner stichsicheren Weste, die ihm scheinbar zu eng ist. Ihm wird ein Glas Wasser gereicht.

 10:32

Auch die Sachverständige schließt ein Sexualverbrechen aus.Spuren der Eltern des Angeklagten auf den Taschen führt sie darauf zurück, dass die Taschen im Haushalt lagen. Somit hätten sie auch schon vorher verwendet werden können. Dasselbe gilt auch für die Handschuhe, die gefunden wurden.

 10:31

Sachverständige

Jetzt kommt eine Sachverständige, die eine DNA-Analyse durchgeführt hat. Als Grundlage dienten Proben der am Tatort sichergestellten Kleidung, der Taschen, die als Verpackung dienten, einem Paar Gummihandschuhe, aber auch Proben der Leiche.

 10:21

Mädchen-Killer zeigt keine Emotion

Robert K. sitzt währenddessen nur da und schaut sich im Saal um. Der Angeklagte zeigt keine Emotionen, obwohl gerade die schrecklichen Details zum Tod vorgelesen wurden.

 10:20

Es wurden keine Abwehrverletzungen auf der Leiche Hadishats gefunden. Typischerweise befinden sich diese in Form von Schnittwunden an den Händen. Hadishat wurde nicht betäubt. Ein Bluttest stellte keine Medikamentenspuren oder Alkohol fest. Auch ein Sexualverbrechen wird ausgeschlossen.

 10:16

"Der Halsschnitt hat zu einer kompletten Durchtrennung der Halswirbelsäule geführt."

 10:15

Jetzt spricht ein Gerichtsmediziner über die Untersuchung der Leiche.

 10:12

Der Angeklagte nimmt jetzt auf der Anklagebank Platz

Der Richter gibt den Geschworenen die Tatortmappe zur Ansicht.

 10:11

Geschworener fragt: "Sprechen die Stimmen heute mit Ihnen?"

Robert K. "Ja"

Geschworener: "Was sagen die"

Robert K. "Das es nicht so schlimm ist"

 10:10

Imaginäre Freundin

Jetzt befragt der Richter Robert K. zu seiner imaginären Freundin Antonia.

 10:04

Hirschbrich: "Wie viele Personen hören Sie?"

Robert K. "2

Hirschbrich: "Ein Wirrwarr?!

Robert K. "Ja"

Auch viele Zuschauer im Publikum sind verwirrt,

 10:01

Widersprüche

Der Angeklagte verwickelt sich in Widersprüche, was seine angeblichen Vorstellungen anbelangt. Mal will er ein Mafiosi gewesen sein, mal nicht, Auf die Frage der Staatsanwältin, wieso er das mal so, mal so sagt antwortet er, dass er es nicht weiß.

 09:56

Jetzt geht es um imaginäre Menschen, die er sich in seiner Welt eingebildet hat. "Was hat Sie davon abgehalten, sich zu stellen?", fragt der Richter. Der Angeklagte antwortet: "Ich weiß nicht, ich wurde eh zwei Tage danach gefasst. Ich musste noch darüber nachdenken."

 09:54

Der Richter wirft ein: "Bei der Polizei haben Sie aber gesagt, Sie hätten aus Wut gehandelt". Robert K. antwortet darauf: ""Das war gelogen. Ich musste etwas Plausibles sagen. Die Stimmen haben mir befohlen, das zu sagen."

 09:53

"Die Stimmen befahlen mir, nichts weiterzusagen und niemanden zu vertrauen."

 09:51

"War mir peinlich"

"Ich habe nie mit der Familie darüber gesprochen, weil es mir peinlich war."

 09:50

Nach der Tat wusch der Angeklagte die Leiche und packte sie in den Müll. Dann ging er zu McDonald's.

 09:49

"Und dann, dass ich sie in die Duschkabine bringen soll. Ich kann mich nicht an weitere Details erinnern."

 09:49

Stimmen befahlen Mord

"Am 11. Mai kam Hadishat zum Spielen vorbei. Eine Stimme hat zu mir gesagt, dass ich sie umbringen soll."

 09:48

Jetzt spricht der Angeklagte

"Ich bekenne mich schuldig. Ich kann erzählen, was passiert ist. Ich mochte Hadishat, sie war nett."

 09:44

Jetzt spricht Verteidigerin

"Beide Psychiater kamen übereinstimmend zum Ergebnis, dass Robert K. psychisch krank ist."

 09:42

Jetzt geht es um die widersprüchlichen Gutachten

Es geht um die Frage, ob Robert K. (16) in Haft kommt oder "nur" in eine Psycho-Anstalt -in jedem Fall wird er lange weggesperrt.

Hofmann-Gutachten: Der Psychiater stellte fest, dass Robert K. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Erst in Haft sei er schizophren geworden. Glauben ihm die Geschworenen, drohen Robert K. 15 Jahre Haft, im Anschluss die Einweisung.

Gerstl-Gutachten: Laut Psychiater Gerstl ist K. seit 8. oder 9. Lebensjahr schizophren, war zum Tatzeitpunkt somit nicht schuldfähig. In diesem Fall würde K. eingewiesen werden.

 09:39

"Dann holte er ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, fixierte ihren Kopf und schnitt ihr in den Hals. Der Plan war, ihr den Hals abzuschneiden. Der Halsschnitt führte zum Tod."

 09:37

"Hadishat war unterlegen. Er würgte das Mädchen. Sie stand unter Schock, als er sie in die Dusche stellte, wohlwissend, dass es gleich zu einer Bluttat kommen wird." Hadishats Mutter weint während der Vorlesung.

 09:32

Anklage

Jetzt verlest die Staatsanwältin die Anklage.

 09:28

Geschworene beeidet

Bevor es mit der Verhandlung wirklich los geht, müssen noch einige Punkte abgehandelt werden.

 09:23

Angeklagter betritt den Saal

Robert K. kommt mit einer Stichweste herein. Er trägt ein weißes Hemd, schwarze Jeans und schwarze Sneakers. Er dreht sich um und schaut in den Saal. Anschließend gibt er seine Personalien nieder. Seine Stimme ist dabei langsam und deutlich.

 09:22

Prozessstart!

Jetzt geht's los! Jugendrichter Daniel Rechenmacher und Beisitzer nehmen Platz.

 09:20

Geschworene nehmen Platz

Der Prozess beginnt in den nächsten Minuten.

 09:08

Familie des Opfers

Erste Mitglieder der tschetschenischen Community kommen in den Saal. Vermutlich handelt es sich dabei um Angehörige des Opfers. WEnig später betreten Hadishats Mutter und ihr Bruder den Saal.

 09:05

Leibwächter für Verteidigerin

20 Minuten vor der Verhandlung erschien Verteidigerin Liane Hirschbrich, die von einem bulligen, hünenhaften Leibwächter in den Gerichtssaal geleitet wurde. Dem Vernehmen nach soll sie diesen eigens für die Verhandlung angeheuert haben.

 09:04

Auch Geschworene streng kontrolliert

Auch die Geschworenen mussten sich am Mittwoch bei dem Mordprozess in Wien den eingehenden Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich und vor dem Gerichtssaal unterziehen, was nicht jedem Laienrichter behagte. Einer protestierte ein wenig. Den Hinweis der Polizeikräfte, die Maßnahme diene auch seiner eigenen Sicherheit, ließ der Geschworene nicht gelten: "Ich fürchte mich nicht. Vor niemanden."

 09:02

Drittes Gutachten

Weil sich die ersten beiden Gutachten widersprechen, könnte ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben werden. Damit würde sichd er Prozess verzögern.

 08:57

In wenigen Minuten geht's los

Inzwischen sind auch der erste Gerichtspsychiater Peter Hofmann sowie der Opfer-Anwalt Nikolaus Rast eingetroffen. Er vertritt heute Hadishats Familie.

 08:49

Die WEGA hat im Saal Platz genommen

Die Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtssaal sind extrem.

 08:46

Begehrte Plätze

Der Gerichtssaal ist praktisch schon voll. Nur wenigen Gerichtspraktikanten oder Jusstudenten gelingt es einen der begehrten Plätze zu ergattern.

 08:40

Auch Verteidigerin ist bereits im Gerichtssaal

Liane Hirschbrich vertritt im heutigen Prozess den Angeklagten. Verhandlungsbeginn ist um 9 Uhr.

 08:38

Die Staatsanwältin ist eingetroffen

Sie wird heute die beklemmende Anklage vorlesen.

 08:26

Keine Fotos vom Prozess

Im gesamten Gerichtsgebäude gilt ein strenges Film- und Fotografierverbot.

 08:19

ÖSTERREICH-Reporterin Larissa Eckhardt ist bereits im Gerichtssaal. Dort stehen lauter Beamte mit Sicherheitswesten. Bisher sind noch keine Angehörigen beider Parteien eingetroffen.

 08:11

Ist Robert K. zurechnungsfähig?

Gerichtspsychiater Peter Hofmann attestierte Robert K. Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Ein zweites Gutachten des Psychiaters Werner Gerstl kam zum Schluss, dass K. seit Kindesalter schizophren ist und daher zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war

 08:06

Großer Andrang

Die Warteschlange vor der Schleuse wird immer länger - eine Gerichtsmitarbeiterin bittet um Verständnis, dass nicht alle Interessierten Platz haben werden.

 08:03

Hier wird ein Gefangener ins Gebäude gebracht

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 07:59

Strenge Kontrollen

Vor dem Eingang zu den Gerichtssälen wurde eine Schleuse aufgestellt, auf der anderen Seite stellen sich immer mehr Polizisten auf. Zahlreiche Personen warten darauf kontrolliert und zu den Sälen gelassen zu werden. Die Geschworenen werden als erste reingelassen.

 07:55

ÖSTERREICH LIVE vor Ort

ÖSTERREICH-Redakteurin Larissa Eckhardt ist bereits beim Gericht eingelangt. Sie berichtet über strenge Sicherheitsmaßnahmen, es sind bereits Sicherheitsbeamte in Vollmontur zu sehen.

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 07:54

Gericht wird zur Festung

Für den Prozess wird das Landesgericht für Strafsachen Wien zur Festung. Neben der versammelten Justizwache sind auch WEGA, Hundeführer und weitere Einheiten vor Ort, heißt es von Seiten der Wiener Polizei. „Es gibt Hinweise, die uns veranlassen, erhöhte Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn zu ÖSTERREICH.

Opfer und Beschuldigter stammen aus Tschetschenien, die Familien kannten einander, lebten im selben Gemeindebau. Im Laufe der Ermittlungen tauchte ein Video auf, in dem ferne Verwandte des Opfers Blutrache schworen.

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