Eintritt nur geimpft oder genesen?

Verwirrung um 2G-Pflicht in SCS

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Am Montag herrscht Verwirrung um eine angebliche 2G-Pflicht in Österreichs größtem Einkaufszentrum. Der Grund war ein Fehler auf der SCS-Homepage, inzwischen wurde es richtiggestellt.

Wien. Seit Montag gilt in ganz Österreich die 2G-Regel für gewisse Bereiche. So darf man nur noch geimpft oder genesen in Restaurants, zu körpernahen Dienstleistungen (wie Frisöre, Masseure etc.) und Kultur- und Sportbereichen. Im gesamten Handel kehrt die FFP2-Maskenpflicht zurück. 

2G-Pflicht in SCS? 

Zunächst hieß es auf der SCS-Homepage, dass "im gesamten Center & in allen Shops FFP2-Maskenpflicht und die 2G-Regel" herrsche. Die Nachricht sorgte für Aufsehen. Doch es stellte sich heraus, dass es sich dabei um ein Hoppala auf der Firmen-Homepage handelte. Der fehlerhafte Eintrag wurde inzwischen ausgebessert.  

Verwirrung um 2G-Pflicht in SCS
© SCS
× Verwirrung um 2G-Pflicht in SCS
Zunächst stand 2G-Pflicht für den gesamten Bereich. Dieser Fehler auf der SCS-Homepage wurde inzwischen ausgebessert.

Die 2G-Regel gilt wie überall im Gastro-Bereichen und bei körpernahen Dienstleistern im Einkaufszentrum.

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