Altbauten-Schutz

Wien sagt Abrissbirne im Altbau den Kampf an

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Wien will den mutwilligen Häuser-Abriss stoppen: Die Regelungen für schützenswerte Altbauten, die vielfach von Investoren verfallen lassen und dann abgerissen wurden, um profitableren Neubauten zu weichen, werden noch einmal verschärft.

Verschärfung. Zwischen Radetzkystraße, Sperlgasse und zuletzt der Sperrgasse beim Wiener Westbahnhof - immer wieder fallen historische Altbauten, die oft über hundert Jahre alt sind, der Abrissbirne zum Opfer. Obwohl die Regeln erst vor wenigen Jahren verschärft wurden, ist es für viele Investoren noch immer attraktiv, ein Gebäude verfallen zu lassen, sich dann Baufällgkeit attestieren zu lassen und am Ende das alte Haus abzureißen, um mit einem Neubau viel höhere Erträge zu kassieren. Laut der Plattform Wien Schauen ist das zuletzt etwa im Jänner in der Sperrgasse 13 in der Nähe des Westbahnhofs passiert.

Dem will Wohnbaustadträtin und Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál jetzt einen Riegel vorschieben: Wien verordnet strengere Regeln für den Erhalt von schützenswürdigen Altbauten. Betroffen sind Häuser, die vor 1945 errichtet wurden. Künftig wird es für Eigentümer nicht mehr so einfach sein, einen Abbruch in die Wege zu leiten, weil die Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Regelung ist Teil einer Bauordnungsnovelle, die noch heuer in Kraft treten soll, wie Gaál und NEOS-Planungssprecherin Selma Arapovic berichten.

Wenn ältere Objekte, etwa Gründerzeitgebäude, aus dem Stadtbild verschwinden, sorgt dies immer wieder für teils heftige Debatten. Bereits 2018 wurden derartige Abrisse mit einer Novelle erschwert. Wenn der Nachweis erbracht werden konnte, dass der Erhalt eines Hauses nicht zumutbar ist, gab es aber nur wenig Handhabe dagegen, wie Gaál erläuterte. Dies soll sich nun ändern.

So wird etwa die Behörde selbst Sachverständige beauftragen, Gutachten zum Thema Abbruchreife einzuholen. Bisher konnten dies die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst tun. Wenn Eigentümer etwa durch Aufkategorisierung das Bauwerk besser nutzen können, soll dies ebenfalls berücksichtigt werden. Damit wird ein Erhalt eher als wirtschaftlich möglich klassifiziert. Wer das Haus vorsätzlich vernachlässigt, kann zudem Aufwendungen für die Sanierung der dadurch entstandenen Schäden nicht mehr geltend machen.

Vorgesehen ist auch die Einführung eines "Gebäudepickerls". Dort sollen etwa Gebrechen bzw. die Pläne zu deren Behebung verzeichnet werden. Neubaubewilligungen ohne Vorliegen von erforderlichen Abbruchbewilligungen wird es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Abbrüche sind weiters aufgeschoben, so lange noch etwaige Rechtsmittel offen sind.

Laut Gaál wird die Novelle am 23. November im Landtag beschlossen. Wenige Wochen später soll sie in Kraft treten. Um zu verhindern, dass Eigentümer bis dahin noch rasch ihr Haus beseitigen, werden die Bestimmungen bereits für Ansuchen angewendet, die seit Juni eingelangt sind.

Wie bereits kommuniziert, sieht die neue Wiener Bauordnung auch strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Online-Portale vor. Mehr als 90 Tage sind - außer in Ausnahmefällen - hier nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Stellplatzverpflichtung reformiert. In Zonen mit guter Öffi-Anbindung etwa wird diese gesenkt. Bauwerber müssen also nicht mehr so viele Abstellplätze für Autos errichten wie bisher.

Ausgeweitet wird die Solarverpflichtung. Hier wird etwa das Ausmaß der bei Neubauten zu montierenden Photovoltaikanlagen erhöht.
 

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