Wiederholungstäter

Zehn Jahre für Vergewaltiger

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Nur drei Wochen, nachdem ein Grazer seine Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von neun Mädchen abgesessen hatte, wurde er rückfällig - Höchststrafe!

Der Mann schnappte am ersten Tag eine Vierjährige vor dem Haus ihrer Eltern, ging mit der Kleinen in den Wald und missbrauchte sie. Am Mittwoch wurde der Mann von einem Grazer Schöffensenat zu zehn Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in eine Klinik für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Pädophile Neigungen seit der Jugend
"Das ist ein Fall, wie wir ihn nicht oft haben", meinte Staatsanwältin Brigitte Saiko zu den Taten des Angeklagten. Der 42-Jährige weist seit seiner Jugend so starke pädophile Neigungen zu Mädchen auf, dass er deswegen immer wieder in Haft war. Zuletzt musste er eine zwölfjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von neun Mädchen verbüßen. Er war keine drei Wochen in Freiheit, als er im Sommer dieses Jahres wieder seine Neigung zu befriedigen suchte.

Mädchen in Wald gelockt
Er fuhr nach Thal bei Graz und fotografierte kleine Mädchen. Schließlich nahm er eine Vierjährige ins Visier, die er schließlich in einen nahen Wald lockte. Dort missbrauchte er das Kind. Doch er wurde von der neunjährigen Schwester des Opfers gestört, die die beiden entdeckte und den Mann aufforderte, zu verschwinden. Dieser rannte weg, wurde jedoch wenige Stunden später verhaftet.

Schwester der Vergewaltigten leidet
Der Beschuldigte erklärte, dass er mittlerweile in Therapie sei. "Sie sind drei Wochen in Freiheit, gehen kleine Mädchen fotografieren und fallen über eine Vierjährige her, von Therapieerfolg kann man da nicht sprechen", gab Richter Martin Wolf zu bedenken. Während das Opfer selbst die Tat laut Psychologe trotz "erheblichen Schocks" gut überstanden hat, leidet die ältere Schwester immer noch sehr unter den Ereignissen. Nach Angaben der Mutter macht das Kind ins Bett, ist aggressiv und leidet unter Haarausfall und Albträumen. "Ich weiß, dass ich krank bin", so der Angeklagte.

Höchststrafe verhängt
Der Schöffensenat verhängte die Höchststrafe von zehn Jahren Haft und verfügte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Beschuldigte nahm beides sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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