Das seit 1. Jänner 2006 geltende neue Fremdenrecht zeigt die von der schwarz-orangen Regierung gewünschte Wirkung. Die Zahl der Asylanträge ist drastisch zurückgegangen, ebenso die erteilten Aufenthaltsgenehmigungen.
Während die Asylanträge stark abnahmen, sind fremdenpolizeiliche Maßnahmen deutlich gestiegen. Dies geht aus der Bilanz des Jahres 2006 des Innenministeriums hervor. Konkret sind die Asylanträge im Vorjahr um 40,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zurückgegangen. Wurden im Laufe des Jahres 2005 noch 22.461 Asylanträge registriert, so waren es im Vorjahr nur noch 13.347.
Neue Regeln zeigen Wirkung
Auch die neuen Regeln für den Zuzug
von Fremden haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Gesamtzahl der
Aufenthaltstitel ist um 62 Prozent gesunken. 2005 wurden noch 53.366
Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, im Vorjahr nur noch 20.259.
Fremdenpolizei im Einsatz
Um 14,6 Prozent gestiegen sind
hingegen die fremdenpolizeilichen Maßnahmen. Im Jahr 2006 wurden von den
Fremdenpolizeibehörden 45.869 Fremde außer Landes gebracht, an der illegalen
Einreise gehindert bzw. veranlasst, Österreich wieder freiwillig zu
verlassen. Das sind um 5.831 mehr als 2005.
Tests, Haft und Abschiebung
Mit dem Anfang 2006 in Kraft
getretenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz wurde u.a. der
Integrationsvertrag verschärft und die verpflichtenden Deutschkurse von 100
auf 300 Stunden ausgeweitet. Bei Nicht-Absolvierung innerhalb von fünf
Jahren droht die Abschiebung.
Deutlich strengere Regeln brachten auch das gleichzeitig in Kraft getretene neue Asyl- und das Fremdenpolizeigesetz. So können Asylwerber seither zehn Monate innerhalb von zwei Jahren in Schubhaft genommen werden, bisher lag das Maximum bei sechs Monaten in Folge.
Zusätzlich besteht bei traumatisierten Flüchtlingen eine vereinfachte Möglichkeit, sie in für das Verfahren erstzuständige Staaten im EU- und EWR-Raum abzuschieben. Zwangsernährung von hungerstreikenden Asylwerbern ist theoretisch möglich.