Die Zivilverfahrensnovelle ging vor fast einem Jahr in Begutachtung. Die Sammelklage ist nach Meinung der AK unverzichtbar.
Die Arbeiterkammer fordert eine rasche Einführung der Gruppenklage. Schon vor einigen Monaten sei die Zivilverfahrensnovelle in Begutachtung gegangen. Die Sammelklage sei unverzichtbar, um einer Gruppe von Geschädigten mit Ansprüche gegen dasselbe Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die derzeitige Regelung stelle wegen des hohen Prozessrisikos für den Einzelnen eine Hürde im Zugang zum Recht dar.
Die betreffende Zivilverfahrensnovelle sei schon "vor einigen Monaten" - konkret vor fast einem Jahr - in Begutachtung gegeben worden, betonte die Arbeiterkammer. Die derzeitige Regelung - dass jeder einzelne Geschädigte eine eigene Klage einbringen muss - sei nicht nur für alle Beteiligten unökonomisch, sondern belaste auch die Gerichte mehr als eine gebündelte Prozessführung bei einer Gruppenklage.
Auch mit der bisherigen Verbandsklage sei die Rechtsdurchsetzung schwierig, weil dafür der Umweg der Abtretung der Ansprüche der Geschädigten eingeschlagen werden muss. Damit sei es aber doch gelungen, Gewährleistungsansprüche gegen Reiseveranstalter oder auch in Sachen Anpassung der Kreditzinsen gegen regionale Kreditinstitute durchzusetzen, betonte die Arbeiterkammer.
Justizministerin Maria Berger (S) hat - vor dem Hintergrund von Monsterprozessen wie zur Seilbahnkatastrophe in Kaprun oder dem Salzburger WEB-Skandal - vor fast einem Jahr einen Entwurf in Begutachtung gegeben, der sowohl Gruppenverfahren als auch Musterprozesse vorsieht. Demnach sollten Geschädigte ihre Ansprüche gegen ein Unternehmen gemeinsam vor Gericht geltend machen können, wenn mindestens drei Betroffene ein Verfahren beantragen und zumindest 50 gleiche Ansprüche vorliegen. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung legten sich quer, auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) lehnte diese Pläne ab.