Abfertigungen

Altpolitiker cashen kräftig ab

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Zahlreichen Polit-Veteranen der beiden Großparteien wird der Abschied aus dem Hohen Haus mit Luxus-Abfertigungen versüßt.

Wenn Rudolf Parngoni, SPÖ-Veteran im Nationalrat, demnächst die Politik verlässt, erhält er rund 81.000 Euro an „einmaliger Entschädigung“, der Abfertigung für lang gediente Parlamentarier. So regelt es das alte Bezügegesetz. Der Grüne Karl Öllinger fordert jetzt, dass dieses außer Kraft gesetzt wird: „Das ist eigentlich totes Recht.“ Parnigoni kontert: „In einem Rechtsstaat sind Verträge auch dann gültig, wenn sie vor zehn Jahren abgeschlossen wurden.“ Neben Spitzenreiter Parnigoni casht auch der Tiroler Erwin Niederwieser zum Abschied kräftig ab, ihm winken 53.900 Euro. „Die Summe war mir nicht bekannt“, reagiert der SPÖ-Mann. „Ich habe mich davon aber nicht leiten lassen.“

400.000 Euro an „Entschädigungen“
Auch dem ÖVP-Veteranen Helmut Kukacka wird sein Abschied aus der Politik versüßt – konkret mit rund 67.400 Euro. Gleich viel erhält der weithin unbekannte ÖVP-Hinterbänkler Karl Freund. Insgesamt könnten die „Golden Handshakes“ für die ausscheidenden Politiker dem Steuerzahler 400.000 Euro kosten.

Bonus für Rauch-Kallat
Die Details der großzügigen alten Regelung: All jene Nationalräte, die vor 1997 ins Hohe Haus eingetreten sind und zumindest drei Jahre Mandatar waren, erhalten drei Monatsgehälter (zum Stichtag waren das je 7.700 Euro). Danach steigt der Anspruch auf bis zu höchstens zwölf Monatsgehältern bei 15-jähriger Amtszeit. Bei Mandataren, die auch Ministerposten inne hatten, gilt der jeweils höhere Anspruch. Demnach stehen der früheren ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat – sie scheidet jetzt höchstwahrscheinlich aus dem Parlament aus – laut Öllinger bis zu 53.900 Euro zu.

Gehaltsfortzahlung für jüngere Abgeordnete
Auch den beiden rot-schwarzen Klubchefs Wolfgang Schüssel und Josef Cap würde nach ihrem Abschied eine Luxus-Abfertigung winken, viele Profiteure der alten Regelung gibt es aber nicht mehr. Für die meisten aktiven Abgeordneten gilt das reformierte Abfertigungs-Gesetz: Wenn sie die Politik verlassen, erhalten sie eine Gehaltsfortzahlung von 75 Prozent ihres Letztgehalts, derzeit wären das monatlich 6.120 Euro. Anspruch darauf haben die Ex-Politiker maximal drei Monate – sofern sie inzwischen keinen neuen Job finden und annehmen.

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