Drei Jahre Haft drohen

Anklage gegen Ex-Ministerin Sophie Karmasin da

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Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat 40-seitige Anklage fertiggestellt. 

Die Anklage gegen Ex-Ministerin Sophie Karmasin ist fertig. Karmasin muss sich vor Gericht verantworten. Karmasin drohen drei Jahre Haft. oe24 liegt die 40-seitige Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor. 

Vorwurf: Wettbewerbsrechtliche Absprachen und schwerer Betrug

Karmasin wird darin das Vergehen der wettbewerbsrechtlichen Absprachen und schwerer Betrug vorgeworfen. Karmasin soll laut WKStA Absprachen bezüglich mehrerer Angebote an Ministerien getroffen haben, damit sie im Endeffekt mit ihrem Institut den Zuschlag für Studien bekommt. Es geht dabei um eine Studie des Sport-Ministeriums zum Thema "Motivanalyse Bewegung und Sport" sowie zum Thema "Frauen im Vereinssport" und "Jugendliche im Vereinssport". Karmasin soll sich bei diesen Studien mit Meinungsforscherin Sabine Beinschab und einer weiteren Meinungsforscherin abgesprochen haben.

"Akkordierte Scheinangebote"

"In allen drei Fällen zielten die abgesprochenen Angebote darauf ab, dass Mag. KARMASIN die Bestbieterin sein und den Auftrag des BMÖDS bzw. vom BMKÖS erhalten sollte", schreibt die WKStA in der Anklage. Beinschab und eine weitere Meinungsforscherin "sollten zu diesem Zweck zuvor mit Mag. Karmasin akkordierte Scheinangebote legen". Inseratenschaltungen sind in der Anklage gegen Karmasin hingegen kein Thema. 

Sie wird von den renommierten Strafverteidigern Norbert Wess und Philipp Wolm vertreten. „Wir können bestätigen, dass wir mit heutigem Tag die Anklageschrift vom Gericht zugestellt bekommen haben. Wir haben diese noch nicht im Detail studieren können", erklären die Anwälte in einer Stellungnahme. „Die Vorwürfe sind aber aus dem Ermittlungsverfahren hinlänglich bekannt. Einerseits Ministerentgeltfortzahlung andererseits die drei Studien mit dem Sportministerium. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir unseren Sach- und Rechtsstandpunkt dem Gericht umfassend darlegen werden können und gehen von einem positiven Verfahrensausgang für unsere Mandantin aus.“  Für Karmasin gilt die Unschuldsvermutung. 

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