Im Zweifel

Freisprüche nach Todesflammen im Asylheim

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Bei dem Brand im Kärntner Flüchtlingsheim war ein Asylwerber gestorben, mehrere wurden verletzt. Flüchtlingsreferent und Heimbetreiber gehen trotzdem frei.

Mit einem Freispruch im Zweifel ist am Mittwoch der Prozess wegen fahrlässiger Gemeingefährdung gegen den Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Gernot Steiner, und den Betreiber eines Klagenfurter Asylwerberheimes am Landesgericht Klagenfurt zu Ende gegangen. Im Jahr 2008 war bei einem Brand in dem Asylwerberheim ein Toter zu beklagen gewesen. Die Anklage lastete Steiner die Unterlassung der Überprüfung und Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an. Richterin Michaela Sanin sah den Tatbestand allerdings nicht erfüllt, Staatsanwalt Christof Pollak sowie die Opferanwälte meldeten Berufung an.

Ein Toter, 19 Verletzte, Brandstiftung
Ein Toter und 19 zum Teil schwer verletzte Personen waren die Folge des Brandes, der im Juni 2008 während der Fußball-EM in dem Heim vermutlich gelegt worden war. Bewohner waren damals in Panik aus den Fenstern der oberen Stockwerke gesprungen.

Versperrt, vergittert, keine Fluchtwege
Türen waren in der Nacht versperrt, Fenster im Erdgeschoß vergittert gewesen, zudem haben gesicherte Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen gefehlt, so die Anklage. Das fiele in die Zuständigkeit des Heimbetreibers - einem Klagenfurter Bauunternehmer, Steiner wäre in seiner Funktion als Flüchtlingsreferent zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet gewesen. Beide Angeklagten pochten auf ihre Unschuld - der Heimbetreiber jedoch ließ sich zu einer Entschuldigung hinreißen: "Es tut mir sehr, sehr leid, es ist nicht leicht, damit zu leben."

Über das Fluchtverhalten von Afrikanern
Richterin Sanin hatte sich in dem zwei Tage dauernden Verfahren mit Dutzenden - zum Teil kuriosen - Beweisanträgen herumschlagen müssen. So hatte beispielsweise der Verteidiger des Heimbetreibers in der ersten Verhandlungsrunde ein ethnologisches Gutachten, welches das Fluchtverhalten von Afrikanern erforschen soll, gefordert. Damit wollte er beweisen, dass selbst Fluchtwege den Todesfall bei einem Brand in dem Heim nicht verhindern hätte können.

Dörfler-Ladung abgelehnt
Wäre es nach Rechtsanwalt Farhad Paya, dem Privatbeteiligtenvertreter, gegangen, hätte sogar FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler als Zeuge erscheinen sollen. Eine geladene Zeugin - eine Anwältin jener Wiener Kanzlei, die vom Land Kärnten mit dem Vergabeverfahren für Asylwerberheime betraut worden war - hatte sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen, Dörfler sie davon nicht entbunden. Paya wollte beweisen, dass mit einer Aussage der Anwältin eine allfällige Belastung Steiners verhindert werden solle. Die Richterin wies jedoch die Anträge samt und sonders ab.

Die Theorie eines Brandanschlages stand permanent im Raum. Staatsanwalt Pollak hatte von einem "unbekannten Täter" gesprochen, außerdem war die Kärntner Polizei in Verruf geraten, einen Anschlag vertuscht zu haben. Zuerst hatte es geheißen, eine weggeworfene Zigarette war die Ursache, ein in der Folge vom Gericht bestellter Sachverständiger sprach wiederum von "Brandbeschleunigern". Die Staatsanwaltschaft ermittelte, im Dezember vergangenen Jahres schaltete sich das Innenministerium ein, um Arbeit der Polizei zu evaluieren - ein dementsprechendes Verfahren ist anhängig.

Um den Tatbestand der fahrlässigen Gemeingefährdung zu erfüllen, bedürfe es eines "aktiven Tuns, wonach es sofort zu einer Katastrophe kommt", erklärte Sanin. Als Beispiel nannte sie einen Bergführer, der mit seiner Gruppe in ein Gebiet einfährt, in dem Lawinengefahr herrscht. Im gegenständlichen Fall sei es allerdings ein "tragisches Ereignis" gewesen, "bei dem Brandstiftung in einem Fluchtweg durchgeführt wurde", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem seien die brandschutztechnische Richtlinien im Wesentlichen eingehalten worden.

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