Mehr Kommunikation

Bandion-Ortner reagiert auf Kritik

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Die Ministerin sieht nach den jüngsten Vorfällen Handlungsbedarf.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) erwägt, im Bereich der Justiz eine "offensivere Kommunikation" einzuführen. Gerade die Aufregung um die Verlautbarung der Einvernahme von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) am Mittwoch sei ein weiteres Beispiel dafür, dass es "auch hinsichtlich der Rechtssicherheit der Justiz-Mitarbeiter im Umgang mit öffentlicher Kommunikation einen Handlungsbedarf gibt", sagte ein Sprecher der Ministerin. In Fällen von "öffentlichem Interesse" denke man daher an einen Änderung der derzeit restriktiven Bestimmungen.

Medienerlass
Die Ressortchefin erwäge eine Änderung des sogenannten "Medienerlasses". Derzeit dürfe die Staatsanwaltschaft aus rechtlicher Sicht nämlich etwa einen Einvernahme-Termin, aber auch "viele andere Informationen, die ein Ermittlungsverfahren betreffen", nicht bekanntgeben, so Bandions Sprecher. Er verwies auf die Strafprozessordnung (§ 12), laut der geregelt ist, dass Ermittlungsverfahren nicht medienöffentlich sind, sondern erst die Hauptverhandlung. Das habe auch gute Gründe - neben der Wahrung von Persönlichkeitsrechten gehe es auch darum, Ermittlungserfolge nicht zu gefährden.

Probleme
Durch die derzeitige Gesetzeslage entstehe aber der Eindruck, dass seitens der Justiz wenig passiere, obwohl die Justiz-Mitarbeiter "in Wahrheit auf Hochtouren arbeiten", so Bandions Sprecher. Das Problem sei, dass man betreffend der Ermittlungsverfahren nicht kommunizieren könne. Daher habe Bandion-Ortner den Auftrag gegeben, rechtliche Änderungen zu prüfen. Das Ziel laute: "Ermitteln und Vermitteln".

Konkret werde eine Änderung des Medienerlasses aus dem Jahr 1993 in Erwägung gezogen. Weiterhin aufrecht bleiben solle dabei "natürlich", dass der Erfolg der Ermittlungen durch die Kommunikation nicht gefährdet werden dürfe und auch die Persönlichkeitsrechte müssten gewahrt bleiben.

Beispiele
Zu einer Ausdehnung der Kommunikations-Möglichkeiten der Justiz soll es aber dann kommen, wenn es sich um einen Fall von berechtigtem öffentlichen Interesse handelt (in Anlehnung an das Mediengesetz). Als Beispiel nannte Bandion-Ortners Pressesprecher etwa, "wenn Hunderte oder Tausende Anleger als Opfer betroffen sind" oder wenn es um "viel Geld der Steuerzahler" gehe.

Mit diesen geplanten Änderungen sollen vor allem auch Unsicherheiten bei den Mitarbeitern der Justiz begegnet werden. Diese sollten offener kommunizieren können und auch Gewissheit haben, "dass das auch rechtlich passt". Einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung wollte man im Justizministerium vorerst noch nicht nennen, es werde aber bereits am Entwurf gearbeitet.

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