Brexit-Neuverhandlungen

Kurz erteilte May am Telefon eine Absage

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Mehr Sicherheit für Nordirland-Klausel ohne Aufschnüren von erzieltem Abkommen prüfen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat Nachverhandlungen zum zwischen EU und Großbritannien erzielten Brexit-Abkommen erneut eine Absage erteilt. Nach Angaben aus dem Bundeskanzleramt tat Kurz dies in zwei Telefonaten am frühen Dienstagabend mit der britischen Premierministerin Theresa May sowie dem Brexit-Chefverhandler der EU, Michel Barnier. Österreich ist bis Jahresende EU-Ratsvorsitzland.

Den Angaben zufolge will Kurz einerseits die Einheit der verbleibenden 27 EU-Staaten in Sachen Brexit bewahren, andererseits gelte es ein "No-Deal Szenario zu vermeiden", denn dies sei die schlechteste Lösung.

Als Knackpunkt für viele britische Abgeordnete, dem Abkommen eventuell doch noch zuzustimmen, gilt die Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland, der sogenannte Backstop. May lotet aus, ob Großbritannien mehr Sicherheit gegeben werden könne für den Fall, dass das Land nach dem Brexit ab Ende März 2019 länger in einer Übergangsphase stecken sollte und wirtschaftspolitisch nicht handlungsfähig wäre.
 

Abstimmung im Unterhaus verschoben

Konservative Brexit-Befürworter fürchten, dass die im Austrittsvertrag vorgesehene Lösung Großbritannien nach dem Brexit auf Dauer eng an die EU bindet. Sie wollen eine Befristung. Das hatte die EU aber stets abgelehnt mit der Begründung, eine Garantie könne nicht befristet sein. May hatte am Montag eine für Dienstag geplante Abstimmung über den von ihrer Regierung mit der EU ausverhandelten Brexit-Vertrag im Unterhaus vorschoben. Ihr zufolge wäre er "mit einer beträchtlichen Mehrheit abgelehnt worden".

Kanzler Kurz ist dafür, zu prüfen, "inwieweit der britischen Seite hier mehr Sicherheit gegeben werden könne ohne das Austrittsabkommen aufzuschnüren. Klar ist, dass die EU weiterhin an Irlands Seite stehen und sich für eine offene Grenze zwischen Irland und Nordirland einsetzen werde, zumal es dabei um die Bewahrung des Karfreitagsabkommens (Nordirland-Friedensabkommen, Anm.) gehe", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des Bundeskanzleramts zu den beiden Telefonaten.
 

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