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CETA: Deutsche Richter geben Grünes Licht

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Deutsche Bundesverfassungsrichter geben das Freihandelsabkommen zwischen EU & Kanada (CETA) frei.

Die deutsche Bundesregierung kann das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Unterzeichnung am 27. Oktober

Damit kann das vor allem auch in Österreich und hier in der SPÖ umstrittene CETA-Abkommen aus deutscher Sicht wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung in Berlin grünes Licht aus Karlsruhe.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über diese will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

Ein Stopp von CETA ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Verbindliche Zusicherung gefordert

Mit Blick auf das mächtige CETA-Lenkungsgremium, den sogenannten Gemischten Ausschuss, fordern die Richter eine verbindliche Zusicherung, dass dessen Beschlüsse bis zu ihrer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nur mit einer "demokratischen Rückbindung" gefasst werden dürfen. Hintergrund: Der Ausschuss hat die Befugnis, das Abkommen teils zu ändern oder verbindlich zu interpretieren. In dem Gremium sitzen jedoch keine gewählten Parlamentarier, sondern Vertreter der EU und Kanadas.

Eine weitere Maßgabe verlangt, dass vorerst nur die Teile von CETA anwendbar sind, die in die EU-Zuständigkeit fallen. Alle diese Vorgaben müsse die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich erklären, heißt es in dem Urteil. Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht angewandt werden. Dazu zählen etwa Fragen des geistigen Eigentums, des Seeverkehrs und der Streitbeilegung.

Die Richter betonen, dass es sich um eine "reine Folgenabwägung" auf die Eilklagen der Beschwerdeführer handelt. Wenn Vorgaben eingehalten werden, entstünden für die Beschwerdeführer "keine schweren Nachteile" bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Erst in diesem Verfahren wird das Gericht die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Grundgesetz prüfen.

Ungewöhnlich kurze Entscheidungsfrist

Die mündliche Verhandlung zu den Eilanträgen war am Mittwoch abgehalten worden. Weil es den Klägern zunächst darum ging, eine Zustimmung Deutschlands zu CETA im EU-Handelsministerrat am kommenden Dienstag zu verhindern, erlegten sich die Richter mit Verweis auf die Eilbedürftigkeit eine ungewöhnlich kurze Entscheidungsfrist auf.

Am morgigen Freitag will Bundeskanzler Christian Kern das SPÖ-Präsidium mit CETA befassen. Gibt das Gremium grünes Licht für die Unterzeichnung könnte die österreichische Bundesregierung eine Unterzeichnungsvollmacht auf den Weg bringen. Heute signalisierte er im Vorfeld der Entscheidung der Karlsruher Höchstrichter: "Wenn das Gericht in Karlsruhe Ja sagen würde, dann wäre das mit Sicherheit eine wichtige Entscheidungsgrundlage."

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