Was jetzt neu kommt: Registrierungen bei Verweildauer von mehr als 15 Minuten.
Am Freitag sollen im Parlament mittels Abänderungsantrag einige neue Covid-Verordnungen beschlossen werden.
Laut dem Abänderungsantrag des Gesundheitsministeriums hätte ursprünglich die Polizei die Befugnis erhalten, die Einhaltung der Quarantäne auch in Privatwohnungen zu kontrollieren. Nach einem Aufschrei der Opposition wurde diese Passage noch am Donnerstagnachmittag wieder zurückgenommen. Im Abänderungsantrag vom Abänderungsantrag heißt es nun, dass die Polizei in Betriebsstätten, Verkehrsmitteln, sonstigen Gebäuden und Ortschaften die Corona-Maßnahmen kontrollieren dürfe. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden.
Hacker tobt
Offenbar wollten die Grünen, um Partys Herr zu werden, diese Polizeikontrollen ursprünglich auch zu Hause. Nicht nur die SPÖ, just auch die ÖVP stellten sich aber dagegen. Offiziell handelte es sich beim Passus um eine „Panne im Gesundheitsministerium“. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker fordert auf oe24.TV jetzt „volle Aufklärung von Gesundheitsminister Anschober, wie so etwas passieren kann!“
Registrierung in Gastro, Hotels, Freizeiteinrichtung
Registrierungspflicht. Jedenfalls soll laut des Abänderungsantrags die Registrierungspflicht, die es in Teilen Österreichs im Herbst für die Gastronomie gab, auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Künftig soll man sich in allen Restaurants, Hotels, Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichten registrieren lassen. Selbiges gilt dann auch für Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Das soll bis Mitte 2021 gelten. Die Datenerhebung soll mittels QR-Code erfolgen.