Menschenrechtsgerichtshof rügt Hürden bei Mitversicherung von Homosexuellen.
Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden, weil homosexuelle Paare bis Juli 2007 in Österreich keine gleichberechtigte Möglichkeit hatten, ihren Partner gegen Krankheit und Unfall mitzuversichern. Die Straßburger Richter verurteilten die Republik am Donnerstag zu Schadenersatz von 10.000 Euro an einen homosexuellen Beamten aus Österreich und dessen ungarischen Partner.
Diskriminierungsverbot
Das Gericht sah in dem Fall einen Verstoß
gegen das Diskriminierungsverbot in Zusammenhang mit dem Recht auf Achtung
des Privat- und Familienlebens. Auch eine Novelle der Sozialversicherung im
Jahr 2006 verstieß nach dem Urteil des Gerichts gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention. Zwar fielen homosexuelle Paare durch die Änderung
grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Kranken- und Unfallversicherung.
Die Mitversicherung wurde Homosexuellen aber nur gewährt, wenn das Paar zu
Hause Kinder aufzog oder Pflegearbeit leistete. Das Gericht sah darin eine
Diskriminierung.
Erst durch eine neuerliche Novelle, die im Juni 2007 in Kraft trat, seien die Bedingungen für Mitversicherung unabhängig von der sexuellen Orientierung definiert worden. Krankenversicherte können ihren Partner demnach mitversichern, wenn sie Kindern aufziehen. Diese Bedingung sei für ein homosexuelles Paar nicht unerfüllbar, entschieden die Richter.