2 Maissorten

EU kippt Österreichs Importverbot für Genmais

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Die Importverbote für zwei gentechnisch manipulierte Maissorten nach Österreich werden teilweise aufgehoben.

Die EU-Umweltminister haben die österreichische Position am Dienstag nicht mehr unterstützt, es kam keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Abschaffung der österreichischen Importverbote zustande, die für die Aufrechterhaltung des Importverbots (es betrifft die Genmaissorten Mon810 von Monsanto und T25 von Bayer) nötig gewesen wäre. Damit hat die EU-Kommission grünes Licht, die Importverbote teilweise zu kippen, also die von ihr beantragte Teilaufhebung selbst zu beschließen.

Bei der Abstimmung haben (inklusive Österreich) 15 EU-Länder mit insgesamt 191 Stimmen für die österreichische Position votiert. Für den Kommissionsvorschlag stimmten vier Länder mit 56 Stimmen. Für eine qualifizierte Mehrheit nötig gewesen wären 255 Stimmen.

Einfuhr von Saatgut weiter untersagt
Beide Genmais-Sorten sind in der EU zum Anbau zugelassen, Mon810 wird vor allem in Spanien und Frankreich großflächig angebaut. Österreich hat bereits 1999 gegen beide Sorten ein Importverbot erlassen, um die Aussaat von Genmais zu verhindern. Die EU-Kommission möchte nun zumindest den Import von Produkten nach Österreich ermöglichen, die die beiden Genmaissorten enthalten - die Einfuhr von Saatgut bleibt allerdings weiterhin untersagt.

Umweltminister Josef Pröll (V) bezeichnete das Ergebnis der Sitzung trotzdem als "Erfolg", weil es der EU-Kommission nicht gelungen sei, eine klare Mehrheit gegen Österreich zu organisieren. "Wir werden die Kommission darauf hinweisen, dass sie gegen 191 Stimmen mit nur 56 im Rücken gegen Österreich entscheidet", betonte Pröll. Sollte das Importverbot teilweise aufgehoben werden, wären es außerdem nicht die ersten genmanipulierten Produkte, die nach Österreich kommen.

Entscheidung noch vor dem 21. November
Eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Kommissionsvorschlag kam am Dienstag nicht zustande. Damit kann die Kommission nun selbstständig über die Teilaufhebung des Importverbotes entscheiden. Die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas kündigte am Dienstag an, dass Entscheidung noch vor dem 21. November fallen wird.

Gnadenfrist
Bis dahin gibt es noch eine "Gnadenfrist", sagte Dimas-Sprecherin Barbara Helfferich. Der Grund: Sollten die in der EU noch bestehenden Hürden für den Handel mit genmanipulierten Pflanzen nicht bis 21. November fallen, können die USA, Kanada und Argentinien bei der Welthandelsorganisation WTO Strafzölle gegen die europäische Produkte beantragen.

Neue Studie
Laut Diplomaten will Österreich am 20. November - also einen Tag vor Ablauf des WTO-Ultimatums - eine Studie vorlegen, in der neue Gründe für das Anbauverbot von gentechnisch manipulierten Pflanzen genannt werden sollen. Damit will sich Wien gegen weiterer Angriffsversuche gegen seine Restriktionen wappnen.

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