Rechnungshof-Bericht

Eurofighter-Verträge 'intransparent und missverständlich'

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Der Rechnungshof übt vorsichtig Kritik an den Eurofighter Gegengeschäften. Das Wirtschaftsministerium ist zufrieden.

Der Rechnungshof (RH) bezeichnet in seinem Prüfbericht zu den Eurofighter- Gegengeschäften die Anrechenbarkeit von Vorleistungen vor In-Kraft-Treten des Gegengeschäftsvertrags als "intransparent und missverständlich " und stellt fest, dass er "die Anrechnung der Vorleistungen nur zum Teil nachvollziehen konnte

"Erfüllbarkeit ist wahrscheinlich"
Eine " gesicherte Aussage", ob und wann das angepeilte Kompensationsvolumen von 203 Prozent des Kaufpreises bzw. vier Mrd. Euro erreicht wird, sei zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht möglich gewesen. Angesichts des zum 31. Dezember 2004 angerechneten Gegengeschäftsvolumens von rund 455 Mio. Euro "ist die Erfüllbarkeit jedoch wahrscheinlich", so der RH.

Weites Feld für Interpretationen
Bemängelt wird, dass im Vertrag neben den Offsets (Gegengeschäften) und den semidirekten Gegengeschäften auch "indirekte" Gegengeschäfte zulässig sind. "Das weite Feld möglicher Geschäftspartner lässt sich zwar im Zuge des Anrechnungsverfahrens strategisch nützen, bringt aber auch vielfältige Interpretationsprobleme mit sich."

Unübersichtlich
Kritik üben die Prüfer auch an den "mannigfachen Verflechtungen zwischen den Unternehmen", die sie als " kaum überschaubar" bezeichnen. Unklarheiten aus der Kommunikation mit der Eurofighter GmbH würden Missverständnisse auslösen, die zu kritischen Medienberichten und parlamentarischen Anfragen führen.

"Unpräzise Begriffe"
Bei den Anrechnungskriterien ortete der RH "unpräzise Begriffe" und kritisiert "das Fehlen operationaler Inhalte". Es bleibe etwa unklar, was unter einer angemessenen inländischen Wertschöpfung zu verstehen ist oder wie durch den Technologietransfer ursächlich bewirkte Exportumsätze festgestellt und nachgewiesen werden sollen. Um künftig "Unklarheiten und Probleme" zu vermeiden, empfiehlt der RH "eine präzise Formulierung der Anrechnungskriterien".

Probleme bei Bildungsprojekten
Schwierigkeiten stellte der RH bei der Bewertung von Bildungsprojekten fest. So habe die Eurofighter GmbH 2001 einer Fachhochschule Personal- und Sachleistungen zur Verfügung gestellt und dafür für die Periode 2002/2003 die Anrechnung von 7,85 Mio. Euro beantragt. Das Projekt sei von der Plattform 2004 als grundsätzlich anrechnungswürdig beurteilt worden und vom Wirtschaftsministerium sei eine Vorabzustimmung erteilt worden. Angerechnet worden sind allerdings nur 1,38 Mio. für 2002/2003 und 1,61 für 2004, worauf sich die Eurofighter GmbH "über die geringe Anrechnungshöhe enttäuscht" gezeigt und angekündigt habe, ihr Engagement im laufenden Studiengang zwar ordnungsgemäß fortzusetzen, in Hinkunft jedoch keine derartigen Projekte mehr zu starten.

"Reale Geschäfte"
Das Wirtschaftsministerium hat sich mit dem Rechnungshofbericht zu den Eurofighter-Gegengeschäften zufrieden gezeigt. Der RH habe darin bestätigt, "dass es sich bei den Gegengeschäften um reale Geschäfte auf der Basis des Gegengeschäftsvertrages handelt". Bestätigt sieht das Ministerium auch sein Vorgehen bei der Prüfung und Anrechnung der Gegengeschäfte. Erfreut reagierte man auch über die Feststellung des RH, wonach die Erfüllbarkeit des Gesamtvolumens "wahrscheinlich" sei.

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