Pensionen

Experte hält Anpassungen für notwendig

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Aus versicherungsmathematischer Sicht wäre nach drei Jahren eine Korrektur der Pensionsreform nötig.

Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung. Die vorgesehene Toleranzschwelle von drei Prozent sei deutlich überschritten worden, sagte der Versicherungsmathematiker Karl Kreiter am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" aufgrund von Daten der von der Statistik Austria ermittelten Todesfallhäufigkeit. Dies bedeute, dass seiner Auffassung nach eine Anpassung erforderlich sein werde.

Kommt Erhöhung des Pensionsalters?
Die Pensionssicherungskommission werde deshalb gemäß dem Nachhaltigkeitsfaktor entsprechende Vorschläge unterbreiten müssen, meinte der Versicherungsmathematiker. Diese Kommission, die alle drei Jahre über etwaige Anpassungen berät, wird im Herbst zusammentreten. Als mögliche Konsequenzen sind bereits im Gesetz eine Erhöhung des Pensionsalters, eine Anhebung der Beiträge, eine Senkung der Steigerungsbeträge oder eine Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung vorgesehen. Das diesbezügliche Gutachten der Pensionssicherungskommission liegt aber noch nicht vor.

Seniorenrat bittet Gusi um Termin
Der überparteiliche Seniorenrat hat am Montag in einem Brief an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) um einen Verhandlungstermin bezüglich der Pensionsanpassung für das kommende Jahr ersucht. Dem Seniorenrat ist die vorgesehene und auch im Budget bereits beschlossenen Erhöhung um 1,7 Prozent nicht ausreichend. Er verlangt eine Anpassung mit dem so genannten Pensionisten-Preisindex, der bei 2,1 Prozent und damit um 0,4 Prozentpunkte über dem normalen Verbraucherpreisindex liegt.

Gesprächsbereitschaft
Sowohl der Bundeskanzler als auch Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer (V) hatten bereits am vergangenen Freitag Gesprächsbereitschaft signalisiert. Gusenbauer hatte erklärt, es gebe die Möglichkeit für politische Gespräche. Diese würden klären, ob es über die Inflationsrate hinaus etwas gibt. In welchem Ausmaß und in welcher Konstruktion ließ er offen. Das Finanzministerium hatte sich hingegen bereits festgelegt, dass eine Erhöhung mit dem Pensionistenindex nicht in Frage komme, sondern allenfalls nur eine Einmalzahlung.

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