Aus versicherungsmathematischer Sicht wäre nach drei Jahren eine Korrektur der Pensionsreform nötig.
Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung. Die vorgesehene Toleranzschwelle von drei Prozent sei deutlich überschritten worden, sagte der Versicherungsmathematiker Karl Kreiter am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" aufgrund von Daten der von der Statistik Austria ermittelten Todesfallhäufigkeit. Dies bedeute, dass seiner Auffassung nach eine Anpassung erforderlich sein werde.
Kommt Erhöhung des Pensionsalters?
Die
Pensionssicherungskommission werde deshalb gemäß dem Nachhaltigkeitsfaktor
entsprechende Vorschläge unterbreiten müssen, meinte der
Versicherungsmathematiker. Diese Kommission, die alle drei Jahre über
etwaige Anpassungen berät, wird im Herbst zusammentreten. Als mögliche
Konsequenzen sind bereits im Gesetz eine Erhöhung des Pensionsalters, eine
Anhebung der Beiträge, eine Senkung der Steigerungsbeträge oder eine
Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung vorgesehen. Das diesbezügliche
Gutachten der Pensionssicherungskommission liegt aber noch nicht vor.
Seniorenrat bittet Gusi um Termin
Der überparteiliche
Seniorenrat hat am Montag in einem Brief an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
(S) um einen Verhandlungstermin bezüglich der Pensionsanpassung für das
kommende Jahr ersucht. Dem Seniorenrat ist die vorgesehene und auch im
Budget bereits beschlossenen Erhöhung um 1,7 Prozent nicht ausreichend. Er
verlangt eine Anpassung mit dem so genannten Pensionisten-Preisindex, der
bei 2,1 Prozent und damit um 0,4 Prozentpunkte über dem normalen
Verbraucherpreisindex liegt.
Gesprächsbereitschaft
Sowohl der Bundeskanzler als auch
Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer (V) hatten bereits am
vergangenen Freitag Gesprächsbereitschaft signalisiert. Gusenbauer hatte
erklärt, es gebe die Möglichkeit für politische Gespräche. Diese würden
klären, ob es über die Inflationsrate hinaus etwas gibt. In welchem Ausmaß
und in welcher Konstruktion ließ er offen. Das Finanzministerium hatte sich
hingegen bereits festgelegt, dass eine Erhöhung mit dem Pensionistenindex
nicht in Frage komme, sondern allenfalls nur eine Einmalzahlung.