Aus für Tschick auch in Discos

Fix: Rauchverbot ohne Ausnahmen

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Der Versuch der Nachtgastronomen, das Rauchverbot erneut zu kippen, ist gescheitert.

Ein Antrag der Nachtgastronomie gegen das Rauchverbot in Lokalen wurde am Mittwoch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeschmettert. Das 2015 von Rot-Schwarz auf den Weg gebrachte, 2017 von Türkis-Blau gekippte und 2019 von SPÖ und ÖVP erneut beschlossene Gesetz tritt nun am 1. November in Kraft.

Eine Gruppe von Disco- und Barbesitzern hatte versucht, das mit dem Gang vors Höchstgericht noch zu verhindern. Der VfGH entschied aber nun, den Antrag gar nicht erst zu behandeln: Der rechtspoli­tische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sei nicht überschritten worden, heißt es in der Begründung. Denn er dürfe „den Gesundheitsschutz höher bewerten“ als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben. Die pochen nun weiter auf eine politische Lösung. Denn bereits bei den Halloweenpartys werden Clubs ihre Gäste ab Mitternacht zum Rauchen nach draußen schicken müssen und befürchten eine Flut an Lärmbeschwerden von Anrainern.

In der Halloween-Nacht tritt das Rauchverbot in Kraft

Allerdings droht noch eine weitere VfGH-Beschwerde das Rauchverbot wieder zu kippen. Eine Gruppe von Shishabar-Besitzern geht mit gleich zwei Anträgen – einer ist bereits eingebracht, der zweite folgt am Montag – gegen das Verbot vor. Der Grund: Es entziehe ihnen die Geschäftsgrundlage. Tausende Jobs würden daran hängen, argumentiert Jakob Baran, Obmann des Shisha-Verbandes. Der VfGH befasst sich damit voraussichtlich im März.

Zu Halloween ab Mitternacht gilt das Qualmverbot. Kontrolliert wird von den Gemeinden, und zwar unterschiedlich oft und streng (siehe rechts): Während es in Wien keine Schonfrist gibt, kommt man etwa in Innsbruck vorerst mit blauem Auge davon.

Fix: Rauchverbot ohne Ausnahmen
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