"Braucht Reform"

FPÖ fordert: Sozialhilfe nur für jene, die eingezahlt haben

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"Derzeit werden Berufstätige für ihre Leistung bestraft", so Christian Pewny, Landesrat der Salzburger Landesregierung.

Die hohen Sozialhilfe-Zahlungen (4.600 Euro im Monat) an eine neunköpfige syrische Familie in Wien lassen derzeit die politischen Wogen hochgehen. Die FPÖ strebt gar eine Änderung des Sozialhilfegesetzes an, das einst von ihr selbst mit der ÖVP beschlossenen wurde.

In Wien will die FPÖ nun gegen Stadtrat Peter Hacker und Bürgermeister Michael Ludwig einen Misstrauensantrag einbringen. Denn: Wer noch keine Steuern gezahlt hat, soll demnach gar keine Sozialleistungen bekommen. "Derzeit werden Berufstätige für ihre Leistung bestraft", so Christian Pewny. "Hier braucht es dringend eine Reform auf höchster Ebene“, um "diejenigen, die noch keine Einzahlung in das Sozialsystem getätigt haben, von Leistungen vehement auszuschließen".

Konkret fordert der Salzburger Landesrat Pewny eine strenge Änderung des Rahmens, verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld sowie Ausschlussmöglichkeiten für Asylberechtigte. Die Sozialhilfe-Zahlungen an besagte syrische Familie sei "ein Schlag ins Gesicht für jede arbeitende Familie, die aufgrund der Teuerung jeden Euro doppelt umdrehen muss", zeigte sich Pewny erschüttert: "Es braucht dringend eine Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes", so der Freiheitliche. 

Wer wie viel kriegt

Auch in Salzburg würde man - durch den vom Bund gesteckten rechtlichen Rahmen - ein Ungleichgewicht erleben. Denn eine Familie, in der beide Eltern arbeitslos sind, verdiene mehr, als wenn ein Elternteil erwerbstätig sei. Jedoch sei der Output zu gering, als dass kein Arbeitsanreiz gegeben sei - im Gegensatz zum Wiener Modell. „Der Wiener Skandal muss für uns alle als abschreckendes Beispiel dienen, hier sofort die Notbremse zu ziehen. Mit dieser Politik macht die Bundesregierung aus den Fleißigen die Dummen“, forderte Pewny. 

Derzeit hat eine Familie - bestehend aus zwei Erwachsenen und sieben Kindern - ohne Einkommen und ohne Wohnbeihilfe gemäß SUG einen Leistungsanspruch auf 3.684,56 Euro, wenn sie in der Stadt Salzburg wohnhaft ist. Kassiert die Familie Wohnbeihilfe, verringert sich der Leistungsanspruch um 500 Euro. Geht zusätzlich noch ein Elternteil Vollzeit arbeiten - bei einem Einkommen von 1650 Euro -, wird der Leistungsanspruch nur noch mit 1.742,61 Euro bemessen.

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