Gegen 380-kV-Leitung

Salzburg beim VfGH abgeblitzt

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Genehmigung war nicht gesetzeswidrig. 380-kV-Leitung ist zu bewilligen.

Die Salzburger Landesregierung ist mit ihrer Ansicht, das Projekt der 380-kV-Leitung falle in die Zuständigkeit des Landes, beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Der VfGH hat jetzt entschieden, dass es sich dabei um ein überregionales Projekt handelt. Daher sei der Wirtschaftsminister zuständig, gab der Verfassungsgerichtshof heute, Donnerstag, bekannt.

Zur Vorgeschichte: Für das erste Teilstück der Salzburgleitung vom Netzknoten St. Peter am Hart in Oberösterreich bis zum Umspannwerk Salzburg-Elixhausen (Flachgau) liegt eine Genehmigung vor. Es ist seit März 2011 regulär in Betrieb. Das zweite Teilstück vom Umspannwerk Salzburg bis zum Netzknoten Tauern in Kaprun (Pinzgau) befindet sich in der Planungsphase, eine Genehmigung gibt es hier noch nicht. Mehrere Anrainergemeinden protestieren gegen geplante Trassen und fordern eine Teilverkabelung.

Landesregierung gegen Bau
Die Salzburger Landesregierung hatte beim Verfassungsgerichtshof bezüglich beider Leitungsabschnitte die Entscheidungen des Wirtschaftsministers Reinhold Mitterlehner (V) angefochten, der Antrag ist am 28. Jänner 2011 beim VfGH eingelangt. Die Kritik: Bei der bereits bewilligten Salzburgleitung 1 sei die Genehmigung der Vorarbeiten durch den Minister gesetzwidrig gewesen. Eine Genehmigung sei nur dann zulässig, wenn es sich um eine neue Trasse handelt, nicht aber, wenn eine Trasse wie bei der Salzburgleitung 1 verändert oder erweitert werde. Der Verfassungsgerichtshof bezeichnet die Vorgehensweise des Ministers allerdings sehr wohl als gesetzeskonform. Er dürfe Vorarbeiten auch dann genehmigen, wenn die Trasse nur geändert oder erweitert werde.

Bezüglich der Salzburgleitung 2 befand die Salzburger Landesregierung, dass der Wirtschaftsminister für das Genehmigungsverfahren samt Vorarbeiten nicht zuständig sei. Die Starkstromleitung sei nach dem Landes-Elektrizitätsgesetz zu bewilligen und nicht nach dem Starkstromwegerecht, das ein Bundesgesetz ist. Doch auch hier gab der Verfassungsgerichtshof der Landesregierung nicht Recht. Die Salzburgleitung sei Teil eines großen Projektes, nämlich des Lückenschlusses in der 380-kV-Ringleitung. Deshalb sei auch die Kompetenz des Wirtschaftsministers nach dem Starkstromwegerecht gegeben.

Bauarbeiten vorerst gestoppt
Vor einer rechtlichen Klärung sollten die Bauarbeiten nicht begonnen werden, hatte Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) vor dem Gang zum Verfassungsgerichtshof betont. Grundsätzlich habe die 380-kV-Leitung große wirtschaftspolitische Bedeutung für das Bundesland Salzburg, die Landespolitik werde sich weiter für eine Teilverkabelung der Leitung in Salzburg einsetzen, sagte Burgstaller damals.

Die Verbund Austrian Power Grid AG arbeitet unterdessen an der Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den zweiten Abschnitt der Salzburgleitung. Eine Expertengruppe hat einen Trassenkorridor festgelegt, innerhalb dessen die Detailplanungen erfolgen. Der Projektbetreiber Verbund geht davon aus, dass die Umweltverträglichkeitserklärung im Frühjahr 2012 beim Land eingereicht werden kann. Eine - wie von manchen Anrainern immer wieder geforderte - Teilverkabelung der Trasse schließt der Verbund aus.
 

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