Im Kampf gegen die Gewalt gegen Kinder will Justizministerin Berger die Anzeigepflicht vereinheitlichen und auf alle Stellen und Berufe ausweiten, die mit Kindern zu tun haben.
Derzeit gebe es nur für Sicherheitsbehörden die Plicht, Verdachtsfälle zu melden, so die Politikerin am Mittwoch im Parlament. Nun soll es für Jugendämter, Schulen, Kindergärten, Sportvereine und die Gesundheitsverwaltung diesbezüglich ebenfalls eine Regelungen geben.
Einheitliche Anzeigepflicht
Es gebe unterschiedliche Gesetze für
verschiedene Berufe. Eine einheitliche, aber auch striktere Anzeigepflicht
sei daher zu überlegen, so die Ministerin, die diese Maßnahme als Teil eines
Pakets gegen Gewalt an Kindern präsentierte. Eine spezielle Regelung gibt es
bisher zum Beispiel für Mediziner, die sich an das Ärztegesetz halten
müssen. Bei Vorfällen im nahen Familienkreis gilt für diese Gruppe, dass
statt einer Anzeige auch nur spezielle Jugendschutzeinrichtungen informiert
werden müssen.
Auch die Jugendwohlfahrt falle überwiegend nicht in den Behördenbereich und hat daher keine gesetzliche Anzeigepflicht. Für Behörden gilt laut Berger hingegen, dass der Verdacht auf zu verfolgende Straftaten in den jeweiligen Bereichen der Dienststellen gemeldet werden müsse.
Vorfälle der jüngeren Vergangenheit als Auslöser
Berger
Sprecher, Thomas Geiblinger sagte, dass die Justizministerin außerdem der
Meinung sei, dass die StPO-Reform eine ganze Menge geändert habe, betonte
Geiblinger im Hinblick auf die Opfer. Als Beispiel nannte der Sprecher unter
anderem die Prozessbegleitung und die schonende sowie die kontradiktorische
Vernehmung.
Das am Mittwoch ebenfalls präsentierte Paket gegen Gewalt an Kindern, zu der auch die Ausweitung der Anzeigepflicht zählt, würde weitere Verbesserungen vorsehen. Demnach soll es bei größeren Staatsanwaltschaften Sonderzuständigkeiten für den Bereich der Gewalt an Kindern geben. Außerdem soll die Strafbestimmung des Quälens oder Vernachlässigens von Kindern und wehrlosen Personen (§ 92 StGB) ausgebaut werden
Verbesserungen für Opfer im Straf- und Zivilprozess
Demnach
sollen Gerichte künftig die Möglichkeit haben, die Hauptverhandlung
aufzuschieben und zunächst nur "dringend nötige Beweisaufnahmen"
durchzuführen, wenn dies der Schonung des Opfers dient. Außerdem soll die
Adresse des Betroffenen künftig "geheim gehalten" werden.
Bei allen großen Staatsanwaltschaften und Gerichten will die Ministerin Sonderzuständigkeiten für den Bereich der Gewalt an Kindern schaffen. Die Jugendgerichtshilfe soll zu einer bundesweiten und auch im Erwachsenenstrafrecht verfügbaren psycho-sozialen Justizhilfe ausgebaut werden. Soweit wie möglich sollen Schadenersatzansprüche des Opfers im Strafverfahren geregelt werden.